Allianz SE – Hauptversammlung

Allianz SE
München
ISIN DE0008404005
Einladung zur Hauptversammlung

Die Einladung zur Hauptversammlung der Allianz SE liegt auch in englischer Sprache vor.

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Allianz SE, München,

ein, die

am Mittwoch, 6. Mai 2015, um 10.00 Uhr

in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München, stattfindet.

I.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2014, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern, der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Diese Unterlagen können im Internet unter www.allianz.com/hv und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.
2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 erzielten Bilanzgewinn der Allianz SE in Höhe von EUR 3.786.745.743,20 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 6,85 auf jede gewinnberechtigte Stückaktie:
EUR 3.111.752.678,40
Gewinnvortrag: EUR 674.993.064,80

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 2.729.536 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 6,85 je gewinnberechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Allianz SE, die im Geschäftsjahr 2014 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Allianz SE, die im Geschäftsjahr 2014 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.

Satzungsänderung zur Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder

§ 6 der Satzung der Allianz SE in der derzeit gültigen Fassung sieht vor, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus zwölf Mitgliedern besteht, die sämtlich von der Hauptversammlung bestellt werden. Sechs Mitglieder sind auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen, wobei die Hauptversammlung in diesem Fall an die Wahlvorschläge gebunden ist.

In der am 03.07.2014 beschlossenen Neufassung der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Allianz SE wurde nunmehr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren zur Nominierung und Bestellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat in der Vereinbarung zu regeln (Art. 40 Abs. 2 Satz 3 SE-VO; § 21 Abs. 3 SEBG). Danach erfolgt zukünftig die Bestellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat durch den SE-Betriebsrat und nicht mehr durch die Hauptversammlung. Die Satzung ist entsprechend anzupassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 6 der Satzung der Allianz SE wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich aus sechs Anteilseignervertretern und sechs Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung bestellt. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter erfolgt nach den Bestimmungen der nach Maßgabe des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SE-Beteiligungsgesetz – SEBG) geschlossenen Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Allianz SE in der jeweils gültigen Fassung.“
II.

Weitere Angaben und Hinweise
1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 29. April 2015, entweder unter der Anschrift

Hauptversammlung Allianz SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20722 Hamburg
Fax: +49.69.256270-49
E-Mail: hv-service@allianz.com

oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter

www.allianz.com/hv-service

angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 29. April 2015 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung ihre Aktionärsnummer und müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post übersandt.

Nach Anmeldung wird dem Aktionär beziehungsweise seinem Bevollmächtigten eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Aktionäre, die sich über den Online-Service anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 29. April 2015 (maßgeblicher Bestandsstichtag, auch technical record date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung am 6. Mai 2015 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 6. Mai 2015 vollzogen.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der JP Morgan Chase Bank (Depositary).
2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können per E-Mail an hv-service@allianz.com übermittelt werden; im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG genannten Person richtet sich das Verfahren und die Form der Bevollmächtigung nach deren Regelungen, die bei diesen erfragt werden können.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft an die Anschrift

Hauptversammlung Allianz SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20722 Hamburg
Fax: +49.69.256270-49
E-Mail: hv-service@allianz.com

übermittelt werden.

In folgenden Fällen können Vollmachten auch im Online-Service per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren mittels Aktionärsnummer und zugehörigem Zugangspasswort unter

www.allianz.com/hv-service

erteilt werden.

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diese können auch im Online-Service unter www.allianz.com/hv-service bevollmächtigt werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Diejenigen Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen, die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, können auch gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.allianz.com/hv-service bevollmächtigt werden.

Aktionäre, die die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder am Online-Service teilnehmender Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen über das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort.
3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, durch Briefwahl ausüben.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 29. April 2015, entweder unter der vorgenannten Anschrift oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.allianz.com/hv-service angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ist der am Ende des 29. April 2015 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

Briefwahlstimmen können der Gesellschaft entweder schriftlich unter der Anschrift

Hauptversammlung Allianz SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20722 Hamburg

oder gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren mittels Aktionärsnummer und dem zugehörigen Zugangspasswort unter

www.allianz.com/hv-service

übermittelt werden.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige in § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG genannte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
4.

Von der Gesellschaft angebotene Formulare für Anmeldung, Vollmachtserteilung und Briefwahl

Für die Anmeldung, die Vollmachtserteilung und/oder die Briefwahl kann das von der Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht für den E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung registriert haben, erhalten das Formular per Post zugesandt. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, können über den in der E-Mail angegebenen Link den Online-Service zur Hauptversammlung aufrufen und über diesen die Anmeldung, Vollmachtserteilung und/oder Briefwahl vornehmen. Das Anmelde-, Vollmachts- und/oder Briefwahlformular steht darüber hinaus unter der Internetadresse www.allianz.com/hv zur Verfügung.

Zudem kann für die Erteilung einer Vollmacht auch das auf der Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular verwendet werden.
5.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
a)

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals (dies entspricht EUR 58.496.000 oder 22.850.000 Allianz Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (dies entspricht – aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl – 195.313 Allianz Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 der SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht dabei inhaltlich der Regelung des § 122 Abs. 2 AktG.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum 5. April 2015, 24 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Allianz SE
Investor Relations
Königinstraße 28
80802 München

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.allianz.com/hv bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b)

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie, im Falle von Wahlen zum Aufsichtsrat, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG).

Gegenanträge von Aktionären wird die Gesellschaft vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, Wahlvorschläge von Aktionären vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 127 Satz 3 AktG unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen zugänglich machen; die Zugänglichmachung erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.allianz.com/hv.

Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemacht werden. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gemacht werden.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sind der Gesellschaft ausschließlich an nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig übersandte Gegenanträge oder Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Allianz SE
Investor Relations
Königinstraße 28
80802 München
Fax: +49.89.3800-3899
E-Mail: investor.relations@allianz.com

Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen bis zum 21. April 2015, 24 Uhr, bei der oben genannten Adresse der Gesellschaft eingehen.
c)

Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist nach § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie zur Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
d)

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG, finden sich im Internet unter www.allianz.com/hv.
6.

Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind

Die Informationen nach § 124a AktG sind unter der Internetadresse www.allianz.com/hv zugänglich.
7.

Satzungsmäßige Beschränkungen bei der Aktienregistereintragung im eigenen Namen für Aktien, die einem anderen gehören

Die Eintragung in das Aktienregister ist gemäß den vorstehend beschriebenen Bedingungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Die Eintragung in das Aktienregister im eigenen Namen für Aktien, die einem anderen gehören, ist nach § 3a der Satzung der Allianz SE zulässig unter folgenden Voraussetzungen:
a)

bei einer Eintragung bis zu 0,2% des satzungsmäßigen Grundkapitals je Eingetragenem ohne Weiteres;
b)

bei einer Eintragung von mehr als 0,2% des satzungsmäßigen Grundkapitals bis einschließlich 3% des satzungsmäßigen Grundkapitals je Eingetragenem ist für den 0,2% des satzungsmäßigen Grundkapitals übersteigenden Teil der Aktien die Eintragung zulässig, soweit der Gesellschaft gegenüber die Daten gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 AktG für diejenigen Personen offengelegt werden, für die der Eingetragene jeweils mehr als 0,2% des satzungsmäßigen Grundkapitals hält;
c)

die Eintragung ist höchstens bis zu einer Höchstgrenze von 3% des satzungsmäßigen Grundkapitals je Eingetragenem zulässig.

Diese besonderen Vorschriften gelten nur, soweit Eintragungen im eigenen Namen für Aktien erfolgen sollen, die dem Eingetragenen nicht gehören. Betroffen sind zudem nur Eintragungen von mehr als 0,2% des Grundkapitals, das sind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung mehr als 914.000 Aktien je Eingetragenem.

Die Offenlegung nach obenstehendem Buchstaben b) kann der Gesellschaft unter der Anschrift

Hauptversammlung Allianz SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20722 Hamburg
Fax: +49.69.256270-49
E-Mail: hv-service@allianz.com

zugeleitet werden und muss der Gesellschaft bis zum 29. April 2015 zugehen. Formulare, die für die Offenlegung verwendet werden können, werden auf Wunsch übersandt.

Um die Überschreitung der Schwelle von 3% nach obenstehendem Buchstaben c) zu vermeiden, können der Gesellschaft Umschreibungsanträge im üblichen Verfahren zugeleitet werden. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 29. April 2015 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
8.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Für Aktionäre der Allianz SE wird die gesamte Hauptversammlung am 6. Mai 2015, ab 10.00 Uhr live im Internet übertragen (www.allianz.com/hv-service). Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch Eingabe der Aktionärsnummer und des zugehörigen Zugangspassworts. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessenten live im Internet (www.allianz.com/hv) verfolgt werden und stehen nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung. Eine Aufzeichnung der gesamten Liveübertragung erfolgt nicht. Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

München, im März 2015

Der Vorstand

Allianz SE
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Helmut Perlet
Vorstand: Michael Diekmann, Vorsitzender;
Oliver Bäte, Sergio Balbinot, Manuel Bauer, Dr. Helga Jung, Dr. Christof Mascher, Jay Ralph, Dr. Axel Theis, Dr. Dieter Wemmer, Dr. Werner Zedelius, Dr. Maximilian Zimmerer
Sitz der Gesellschaft: München, Deutschland
Registergericht: München, HRB 164232

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