Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main – Bezugsangebot an die Inhaber von Bezugsrechten auf neue Aktien der Altech Advanced Materials AG

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄßIG IST, BESTIMMT.

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die Inhaber von Bezugsrechten auf neue Aktien
der Altech Advanced Materials AG

Altech Advanced Materials AG

Frankfurt am Main

WKN: A2LQUJ
ISIN: DE000A2LQUJ6

WKN: A31C3Z
ISIN: DE000A31C3Z1

Bezugsangebot

Wesentliche Eckpunkte:

Das Bezugsverhältnis beträgt 2:3 bezogen auf die aktuelle Anzahl der Aktien der Gesellschaft nach Umsetzung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. August 2022 beschlossenen Kapitalherabsetzung von 5.650.000,00 Euro um 2.825.000,00 Euro auf 2.825.000,00 Euro. Mit Datum vom 28. September 2022 wurde die Durchführung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das Grundkapital beträgt nun 2.825.000,00 Euro und ist eingeteilt in 2.825.000 auf den Namen lautende Stückaktien.

Die wertpapiertechnische Umsetzung der Kapitalherabsetzung ist noch nicht erfolgt, sodass sich bezogen auf die im jeweiligen Depot der Aktionäre verwahrten Aktien der Gesellschaft bis zur wertpapiertechnischen Umsetzung der Kapitalherabsetzung ein Bezugsverhältnis von 4:3 ergibt.

Der Bezugspreis beträgt EUR 1,00 je Neuer Aktie, wobei auf den Bezugspreis zunächst nur EUR 0,30 je neue Aktie eingefordert werden (Teileingezahlte Aktien).

Die Neuen Aktien werden erst nach vollständiger Einzahlung verbrieft und die Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG hinterlegt sowie zum Börsenhandel zugelassen werden. Bis dahin werden die Neuen Aktien ausschließlich in einem separaten Aktienregister der Gesellschaft geführt.

Die Bezugsfrist läuft vom 5. Oktober 2022, 00:00 Uhr bis zum 19. Oktober, 24:00 Uhr

Die Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG („Gesellschaft“) hat am 23. August 2022 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 4.237.500,00 durch Ausgabe von bis zu 4.237.500 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben, wobei auf den Ausgabebetrag gem. §§ 188 Abs. 2 S.1 AktG i.V.m. § 36 Abs. 2 AktG sowie § 36a Abs. 1 AktG zunächst nur EUR 0,30 je Neue Aktie eingefordert werden. Der Gesamtausgabebetrag der neuen Aktien beträgt mithin bis zu EUR 4.237.500,00. Die Neuen Aktien sind vom Beginn des letzten Geschäftsjahres an gewinnberechtigt, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 2:3 (je zwei alte Aktien gewähren ein Bezugsrecht auf drei Neue Aktien) zum Bezug angeboten. Da die wertpapiertechnische Umsetzung der Kapitalherabsetzung noch nicht erfolgt ist, haben die Aktionäre aktuell noch die Anzahl der Aktien vor Kapitalherabsetzung in ihrem Depot. Daher gewähren unter Berücksichtigung der noch nicht erfolgten wertpapiertechnischen Umsetzung der Kapitalherabsetzung vier alte Aktien ein Bezugsrecht auf drei Neue Aktien zu den nachfolgend genannten Bedingungen, wobei auf den Bezugspreis gem. §§ 188 Abs. 2 S.1 AktG i.V.m. § 36 Abs. 2 AktG sowie § 36a Abs. 1 AktG zunächst nur EUR 0,30 je Neue Aktie eingefordert werden. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen, ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Die Gesellschaft räumt den Aktionären ein, im Verhältnis zu ihren ausgeübten Bezugsrechten, proportionales Überbezugsrecht ein. Neue Aktien, die nicht den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts oder im Rahmen des Überbezugsrechts zuzuteilen sind, können vom Vorstand frei verwertet werden.

Für Teile von Neuen Aktien, die rechnerisch aus der individuell gehaltenen Anzahl von Aktien resultieren, kann das Bezugsrecht nicht ausgeübt werden. Demnach können Aktionäre ihr Bezugsrecht ausschließlich für eine Neue Aktie oder ein ganzzahliges Vielfaches einer Neuen Aktie ausüben.

Der Vorstand hat am 28. September 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 28. September 2022 die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung beschlossen.

Bezug Neuer Aktien (Bezugsangebot)

Um einen Ausschluss von der Ausübung des Bezugsrechts zu vermeiden, werden die Aktionäre bzw. die Inhaber von Bezugsrechten aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf den Erwerb Neuer Aktien

vom 5. Oktober 2022 bis 19. Oktober 2022 (jeweils einschließlich)
(die „Bezugsfrist„)

bei der Gesellschaft, Altech Advanced Materials AG, Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir interessierte Aktionäre bzw. Inhaber von Bezugsrechten der Gesellschaft,

a)

das auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.altechadvancedmaterials.com/​de/​bezugsangebotprospekt

zum Download bereitstehende oder per Faxanforderung unter der Nr. +49 (0) 6221 649 24 – 72 bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen, rechtswirksam zu unterzeichnen und bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) in doppelter Ausfertigung jeweils im Original an die Altech Advanced Materials AG, Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg zu übersenden.

Die Aktionäre bzw. die Inhaber von Bezugsrechten werden darüber hinaus gebeten, eine eingescannte Kopie ihres Zeichnungsscheins an die E-Mail-Adresse info@altechadvancedmaterials.com und/​oder per Fax an die Nr. +49 (0) 6221 649 24 – 72 zu schicken; dies ersetzt NICHT die erforderliche Zusendung des in doppelter Ausfertigung und schriftlicher Form zu unterzeichnenden Zeichnungsscheins an die Gesellschaft im Original.

und

b)

den anteiligen eingeforderten Bezugspreis von EUR 0,30 je Neuer Aktie bis spätestens zum dritten Bankarbeitstag (Datum des Zahlungseingangs) nach Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der Heidelberger Volksbank zu überweisen:

Kontoinhaber: Altech Advanced Materials AG
Verwendungszweck: Kapitalerhöhung Altech, [●Anzahl] Aktien von [●Name des Zeichners]
SWIFT/​BIC: GENODE61HD1
IBAN: DE03 6729 0000 0149 6473 76

Als Bezugsrechtsnachweis, der dem Zeichnungsschein als Anlage beizulegen ist, gilt der in deutscher oder englischer Sprache verfasste Depotauszug vom 5. Oktober 2022 oder eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste Bestätigung der Depotbank für den betreffenden Aktionär über die Verwahrung der betreffenden Anzahl von Aktien der Altech Advanced Materials AG (vor der wertpapiertechnischen Umsetzung der Kapitalherabsetzung) am Abend des 5. Oktober 2022. Eine Umrechnung der bescheinigten Anzahl von Aktien in die Anzahl der Aktien nach Durchführung der Kapitalherabsetzung wird die Gesellschaft selbständig durchführen.

Die Bezugsrechte sind übertragbar. Erwirbt ein Dritter oder ein Aktionär der Gesellschaft (weitere) Bezugsrechte von einem (anderen) Aktionär der Gesellschaft, so hat der Erwerber von Bezugsrechten den Bezugsrechtsnachweis derart zu erbringen, dass neben dem Zeichnungsschein der entsprechende Kauf- und Abtretungsvertrag über die betreffenden Bezugsrechte bei der Gesellschaft einzureichen ist. Dem Kauf- und Abtretungsvertrag über Bezugsrechte ist wiederum der in deutscher oder englischer Sprache verfasste Depotauszug vom 5. Oktober 2022 oder eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste Bestätigung der Depotbank für den betreffenden Aktionär über die Verwahrung der betreffenden Anzahl von Aktien der Altech Advanced Materials AG (vor der wertpapiertechnischen Umsetzung der Kapitalherabsetzung) am Abend des 5. Oktober 2022 als Nachweis beizufügen, aus dem hervorgeht, dass der Veräußerer der betreffenden Bezugsrechte am 5. Oktober 2022 Inhaber der Aktien der Gesellschaft war bzw. ist, aus denen die an den Erwerber veräußerten Bezugsrechte resultieren.

Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen, ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt.

Überbezug

Die Gesellschaft räumt den Aktionären bzw. den Inhaber von Bezugsrechten ein im Verhältnis zu ihren ausgeübten Bezugsrechten proportionales Überbezugsrecht ein.

Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im Überbezug gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien im Rahmen des Überbezugs im Verhältnis aller für den Überbezug zur Verfügung stehenden Neuen Aktien zu allen zum Überbezug angemeldeten Neuen Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von Neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Überbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Neuen Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl so auf- oder abgerundet, dass insgesamt unter allen Überbezugsberechtigten bei entsprechender Nachfrage die Differenz zwischen der maximalen Anzahl der Neuen Aktien (Stück 4.237.500) abzüglich der im Bezug gezeichneten Neuen Aktien in voller Höhe zum Überbezug zugeteilt wird.

Jegliche Angebote zum Überbezug Neuer Aktien müssen bei Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts durch eine separate Bestellung auf dem dafür im Zeichnungsschein enthaltenen Abschnitt erfolgen. Das Formular für den Zeichnungsschein ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.altechadvancedmaterials.com/​de/​bezugsangebotprospekt

zum Download verfügbar oder per Faxanforderung unter der Nr. +49 (0) 6221 649 24 – 72 bei der Gesellschaft erhältlich.

Der anteilige eingeforderte Bezugspreis von EUR 0,30 je Neuer Aktie ist auch für die Überbezugsaktien bis spätestens zum dritten Bankarbeitstag nach Ablauf der Bezugsfrist auf das o.g. Konto der Gesellschaft bei der Heidelberger Volksbank eG zu überweisen. Erhaltene Beträge, für die aufgrund nicht ausreichend zur Verfügung stehender Überbezugsaktien keine Neuen Aktien ausgeliefert werden können, werden dem jeweiligen Aktionär nach Ablauf der Bezugsfrist zurück überwiesen.

Kein Wertpapierprospekt

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 1 WpPG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/​1129 („Prospektverordnung 2017“) prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf die Kapitalerhöhung und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb der Neuen Aktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.

Hinweis zur Handelsregistereintragung, Verbriefung und Lieferung

Der Beschluss der Hauptversammlung über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag der Eintragung der in derselben Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Kapitalherabsetzung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben und ein Freigabeverfahren von der Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Fristen eingeleitet wird, innerhalb von sechs Monaten nach dem ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet ist.

Die Kapitalherabsetzung wurde am 28. September 2022 in das Handelsregister eingetragen.

Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister muss damit spätestens bis zum 28. März 2023 erfolgen.

Die Gesellschaft wird nach Durchführung der Kapitalerhöhung zunächst die technische Umsetzung der Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung der bisherigen Aktien der Gesellschaft herbeiführen.

Die Neuen Aktien werden sodann unter Berücksichtigung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Gesellschaft verwahrt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils ist nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Da eine Girosammelverwahrung teileingezahlter Aktien bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, gemäß Clearstream, zur Zeit nicht möglich ist, erfolgt zunächst keine Auslieferung der Neuen Aktien in die Depots der Zeichner. Diese wird nach Volleinzahlung des Ausgabebetrages /​ Bezugspreises schnellstmöglich erfolgen. Es wird vorsorglich weiter darauf hingewiesen, dass die Neuen Aktien nicht sofort mit Lieferung zum Börsenhandel zugelassen werden. Die Gesellschaft erarbeitet nach Durchführung der Kapitalerhöhung einen Wertpapierprospekt, um eine Zulassung der Neuen Aktien zum Börsenhandel zu erreichen. Die Zulassung zum Börsenhandel wird jedoch frühestens nach Volleinzahlung des Ausgabebetrages und darauffolgender Hinterlegung der Globalurkunde bei Clearstream erfolgen können. Die Gesellschaft weist vorsorglich darauf hin, dass aktuell mit einer Zulassung der Neuen Aktien zum Börsenhandel nicht vor Ende 2023 gerechnet wird. Aufgrund der Teileinzahlung und der unterschiedlichen Gewinnberechtigung werden die Neuen Aktien bis zur Gattungsgleichstellung in der separaten ISIN DE000A31C3Z1 im Aktienregister der Gesellschaft geführt.

Provisionen

Für den Bezug von Neuen Aktien können die Depotbanken die banküblichen Provisionen berechnen. Das Unternehmen wird den Zeichnern keine Provisionen oder Gebühren berechnen.

Risikohinweise

Aktionären bzw. Inhabern von Bezugsrechten wird geraten, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts die Veröffentlichungen der Gesellschaft, insbesondere die Jahres- und Konzernabschlüsse, die Zwischenabschlüsse und Ad-hoc-/​Presse-Mitteilungen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.altechadvancedmaterials.com

im Bereich Investor Relations abrufbar sind, aufmerksam zu lesen.

Den Aktionären bzw. den Inhabern von Bezugsrechten wird darüber hinaus empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Bezugsangebots zu erhalten.

Angesichts der gegenwärtig hohen Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfelds sollten sich die Aktionäre vor der Ausübung ihrer Bezugsrechte auf die Neuen Aktien zum Bezugspreis über den aktuellen Aktienkurs der Gesellschaft informieren.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt. Die Neuen Aktien sowie die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien sowie die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

Der Gesellschaft liegen rechtsverbindliche Zusagen von zwei Aktionären der Gesellschaft vor, die gewährleisten, dass bei der Kapitalhöhung ein Gesamtzeichnungsvolumen in Höhe von mindestens EUR 1,5 Mio. erreicht werden wird. Eine Erläuterung dazu ist auch im Prognosebericht des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 enthalten.

 

Heidelberg, im Oktober 2022

Altech Advanced Materials AG

Der Vorstand

 

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