artifex Beteiligungs und Service AG
Taunusstein
Wertpapier-Kenn-Nr.: 508 080
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, dem 09.September 2021, 15.00 Uhr,
im Coworking Aar-Einrich, Obertalstr. 20, 56368 Katzenelnbogen,
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Satzungsänderungen nach § 179 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen vorzunehmen Neufassung des § 3 Gegenstand des Unternehmens
Neufassung des § 8 der Satzung Der Absatz 8 im § 8 der Satzung wird ersatzlos gestrichen |
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2. |
Kapitalerhöhung und Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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3. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein neues genehmigtes Kapital von EUR 150.000,- zu schaffen und dementsprechend § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) folgenden neuen Absatz anzufügen: „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2025 das Grundkapital um bis zu EUR 150.000,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 150.000 Stück neuer nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.“ Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre oder deren Bevollmächtigte berechtigt. Die Aktionäre werden diesbezüglich gebeten, zur Überprüfung ihrer Aktionärseigenschaft laut Aktienbuch der Gesellschaft einen gültigen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) mitzubringen. Bevollmächtigte müssen zusätzlich eine unterschriebene Originalvollmacht vorlegen. |
Diez, im August 2021
artifex Beteiligungs und Service AG
Der Vorstand
Hinweis zum Hygiene- und Infektionsschutzkonzept:
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung unter Beachtung der in den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen vorgesehenen Hygienemaßnahmen stattfinden, um Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, Mitarbeiter und Organmitglieder der Gesellschaft zu vermeiden.
Folgendes möchten wir kurz hervorheben:
1. |
Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren. |
2. |
Zwischen zwei Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. |
3. |
Eine medizinische Maske ist zu tragen. |
4. |
Bitte prüfen Sie, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen und/oder innerhalb der vergangenen 14 Tage vor dem Hauptversammlungstermin mit einem COVID-19 positiv getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, so erwägen Sie bitte, nicht an der Hauptversammlung teilzunehmen. |