Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft Frankfurt am Main |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung des Vorstands der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG | 30.04.2019 |
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AktiengesellschaftFrankfurt am MainBekanntmachung des Vorstands der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbGHauck & Aufhäuser Privatbankiers AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 108617, verfügt über einen mitbestimmten Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG). Die Gesellschaft beschäftigt in der Regel mehr als 500, jedoch weniger als 2.000 Arbeitnehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 DrittelbG. Der Aufsichtsrat setzt sich nach Ansicht des Vorstands nach §§ 95, 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Abs. 1 DrittelbG und § 10 der Satzung zusammen. Hierbei ist ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes durch die Arbeitnehmer zu wählen; die übrigen Mitglieder werden durch die Aktionäre gewählt und bestellt. Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 10 Abs. 1 vor, dass der Aufsichtsrat mit insgesamt 6 Mitgliedern zu bilden ist, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu wählen sind. Damit wird der Aufsichtsrat aus 4 von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern und 2 Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt sein. Der Aufsichtsrat wird nach den oben genannten Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht ein Antragsberechtigter nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Frankfurt anruft.
Frankfurt, 26.04.2019 Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG Der Vorstand |