Aurubis AG, Hamburg – Bekanntmachung über die Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre (WKN 676 650 / ISIN DE 000 676 650 4)

Aurubis AG

Hamburg

WKN 676 650
ISIN DE 000 676 650 4

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Bekanntmachung über die Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre

Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Februar 2023 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 15. Februar 2026 eigene Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 5. Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 10 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zu erwerben und zu verwenden. Die aufgrund dieser Ermächtigung oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

 

Hamburg, im Februar 2023

Aurubis AG

Der Vorstand

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