AVECO Holding Aktiengesellschaft – Dividende

AVECO Holding Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Wertpapierkennnummer (WKN) A0S866

 

Die ordentliche Hauptversammlung der AVECO Holding AG hat am 27. August 2015 unter anderem beschlossen, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2014


in Höhe von € 82.559.277,97


wie folgt zu verwenden:


Ausschüttung von € 13,50 je Stückaktie = € 8.100.000,00


Vortrag auf neue Rechnung = € 74.459.277,97




Das Grundkapital der Gesellschaft ist in Namensaktien eingeteilt. Sämtliche ausgegebenen Namensaktien befinden sich in Eigen- oder Streifbandverwahrung. Die Auszahlung der Dividende erfolgt an die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre. Diese werden von der Gesellschaft unter der im Aktienregister angegebenen Postanschrift angeschrieben, um die Auszahlungsmodalitäten (Banküberweisung, Zusendung eines Bankschecks, Abholung bei der Gesellschaft) abzustimmen.

Die Auszahlung erfolgt unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer. Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten (Einführung der sog. Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008). Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt (sog. Günstigerprüfung).

Im Hinblick auf den Abzug der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer verweisen wir inländische Aktionäre, die über eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen Freistellungsauftrag verfügen, auf die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Erstattung dieser Steuern.

Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

 

Frankfurt am Main, im August 2015

DER VORSTAND

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