Matica Technologies AG
München
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz
1. |
Die HdX S.à r.l, Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass sie nicht mehr unmittelbar zu mehr als ein Viertel am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. |
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2. |
Die Xenon Private Equity V L.P., Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass sie nicht mehr mittelbar zu mehr als ein Viertel am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. |
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3. |
Die SCL Investment Group SA, Zug, Schweiz, (vormals S.C.L. Holding S.A., Luxemburg, Luxemburg) hat uns unter Bezugnahme auf eine Sitzverlegung und Umfirmierung sowie den Erwerb von Aktien gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr
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4. |
Die Matica Technologies Group SA, Zug, Schweiz, (vormals Katakana SA, Celerina, Schweiz), hat uns unter Bezugnahme auf eine Sitzverlegung und Umfirmierung vorsorglich erneut gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG sowie nach erfolgter Einbringung von Aktien an unserer Gesellschaft durch die SCL Investment Group SA gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr
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5. |
Ferner hat die SCL Investment Group SA, Zug, Schweiz, uns unter Bezugnahme auf die Einbringung von Aktien unserer Gesellschaft in die Matica Technologies Group SA, Zug, Schweiz, gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar kraft Zurechnung des von der, von ihr abhängigen Matica Technologies Group SA, Zug, Schweiz, gehaltenen Aktienbesitzes gemäß § 16 Abs. 4 AktG
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München, im Februar 2021
Der Vorstand