Bauverein Wesel Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

Bauverein Wesel Aktiengesellschaft

Wesel

An alle Aktionäre

Hiermit laden wir die Aktionäre zu der am

Freitag, den 10. Juni 2022, 10:00 Uhr,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die ausschließlich als

virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der
persönlichen Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

abgehalten wird.

Die virtuelle Hauptversammlung wird in den Räumen des Mehrgenerationenhauses Bogen,
Pastor-Janßen-Str. 7, 46483 Wesel, stattfinden und im Wege der Bild- und Tonübertragung
für alle Aktionärinnen und Aktionäre zugänglich sein. Nähere Informationen zur Hauptversammlung
finden Sie nachfolgend unter II.

I. Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
mit Anhang), des Lageberichts, und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr
2021

Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sind von der Einberufung zur Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft in 46483 Wesel, Windstege 3-5, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Vorstehende
Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.bauverein-wesel.de/​unternehmen/​hauptversammlung/​

zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 893.154,82
wie folgt zu verwenden:

5,5 % Dividende auf ein Grundkapital von 2.610.000 € an alle dividendenberechtigten
Aktionäre:
€ 143.550,00
Zuweisung zur Bauerneuerungsrücklage: € 749.604,82
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorständen Frau Annabelle Brandes und
Herrn Norbert Haeser für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Lentzeallee 107, 14195 Berlin,

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

1. Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie hat der Vorstand gemäß Artikel
2 § 1 Absätze 1 und 2 des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom
27. März 2020 in der derzeit gültigen Fassung (BGBl. I 2020, S. 569, 570; im Folgenden:
„COVID-19-Gesetz“) entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung in den Räumen des Mehrgenerationenhauses
Bogen, Pastor-Janßen-Str. 7, 46483 Wesel, ohne physische Präsenz der Aktionärinnen
und Aktionäre (im Folgenden: „Aktionäre“) oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Der Aufsichtsrat
der Gesellschaft hat diesem Beschluss des Vorstandes gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1, Abs.
2 und Abs. 6 COVID-19-Gesetz zugestimmt. Eine physische Anwesenheit von Aktionären
oder ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung
sowie bei den Rechten der Aktionäre, weswegen wir alle Aktionäre in diesem Jahr um
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise bitten.

2. Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts

Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die diesjährige ordentliche
Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Die Hauptversammlung wird für alle Aktionäre
vollständig in Bild und Ton im Online-Service unter

https:/​/​www.bauverein-wesel.de/​unternehmen/​hauptversammlung/​

live übertragen.

Stimmberechtigt in der Hauptversammlung (inklusive der Ausübung des Stimmrechts mittels
elektronischer Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten) ist nach § 11 Absatz 2
der Satzung der Gesellschaft nur derjenige Aktionär, der am Tag der Hauptversammlung
im Aktienbuch der Bauverein Wesel AG eingetragen ist, den Aktienbetrag voll eingezahlt
hat und im Besitz einer von der Gesellschaft ausgefertigten Stimmkarte ist. Anstelle
der herkömmlich ausgefertigten Stimmkarten werden jedem Aktionär mit der Einladung
zur Hauptversammlung persönliche Zugangsdaten zugesandt, mit welchen er sich bei dem
unter der Internetadresse

https:/​/​www.bauverein-wesel.de/​unternehmen/​hauptversammlung/​

erreichbaren und für die diesjährige Hauptversammlung eingerichteten Online-Service
(im Folgenden auch: „Aktionärsportal“) einloggen und diesen nutzen kann. Das Aktionärsportal ist ab dem 18. Mai 2022 (00:00
Uhr) zur Nutzung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, freigeschaltet. Über
das Aktionärsportal können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem
die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung am Versammlungstag verfolgen, ihr
Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll
erklären. Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und den Nutzungsbedingungen erhalten
die Aktionäre im Internet unter

https:/​/​www.bauverein-wesel.de/​unternehmen/​hauptversammlung/​

3. Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder mittels elektronischer Briefwahl

Alle Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl sowie durch
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder
durch Vollmachterteilung an Dritte ausüben.

a) Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung der Bauverein Wesel AG kann der Aktionär sein Stimmrecht
in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Die Gesellschaft bietet den Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung des Aktionärs
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen und Anträgen entgegen. Weitere Einzelheiten zur Bevollmächtigung
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind der jedem Aktionär zugeleiteten
Einladung zur Hauptversammlung zu entnehmen.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis derselben gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person,
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz
2 AktG). Den im Aktienregister eingetragenen Aktionären wird ein Formular zugesendet,
welches zur Vollmachts- und Weisungserteilung genutzt werden kann. Das Formular kann
zudem bei der Gesellschaft postalisch, per Fax oder per E-Mail unter nachgenannten
Kontaktdaten angefordert werden:

Bauverein Wesel AG
Windstege 3-5
46483 Wesel
Telefax: 0281/​ 142-30
E-Mail: kontakt@bauverein-wesel.de

Aktionäre können ebenso über den angebotenen Online-Service des Aktionärsportals Vollmachten
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder an Dritte erteilen.

Bevollmächtigungen, Vollmachtnachweise sowie die Erteilung und Änderung von Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder an von Aktionären
bevollmächtigte Dritte können vor der Hauptversammlung per Post oder Fax an die vorgenannte
Adresse bis zum 05. Juni 2022 (24.00 Uhr) eingehend übermittelt werden. Später eingehende
Bevollmächtigungen, Vollmachtnachweise sowie Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter oder an bevollmächtigte Dritte per Post oder Fax werden
nicht berücksichtigt. Die Aktionäre haben zudem – auch über den 05. Juni 2022 (24.00
Uhr) hinaus – bis zum Schluss der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
über den Online-Service des Aktionärsportals die Möglichkeit der Übermittlung von
Bevollmächtigungen, Vollmachtnachweisen sowie der Erteilung und Änderung von Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder an von ihnen bevollmächtigte
Dritte. Der Schluss der Abstimmungen wird vom Versammlungsleiter in der Bild- und
Tonübertragung angekündigt.

b) Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Die Aktionäre oder von Aktionären Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht durch elektronische
Briefwahl ausüben. Elektronische Briefwahlstimmen können ab Freischaltung des Aktionärsportals
am 18. Mai 2022 (00:00 Uhr) bis zum Schluss der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
übermittelt und abgegeben werden. Bereits abgegebene elektronische Briefwahlstimmen
können bis zum Schluss der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung noch geändert
werden. Der Schluss der Abstimmungen wird vom Versammlungsleiter in der Bild- und
Tonübertragung angekündigt.

4. Rechte der Aktionäre und deren Ausübung

a) Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation

Den Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 des COVID-19-Gesetzes
ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat
vorgegeben, dass ein Fragerecht der Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung selbst
nicht besteht. Vielmehr sind Fragen von Aktionären bis spätestens einen Tag vor der
virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis zum 08. Juni 2022 (24.00 Uhr), im Wege der elektronischen
Kommunikation, wie z.B. über den Online-Service des Aktionärsportals unter

https:/​/​www.bauverein-wesel.de/​unternehmen/​hauptversammlung/​

einzureichen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Fragen in Fremdsprachen
werden nicht berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für
Aktionäre. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen
beantwortet.

b) Möglichkeit des Widerspruchs gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

Den Aktionären, die ihr Stimmrecht – persönlich oder durch Bevollmächtigte – ausgeübt
haben, wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes die Möglichkeit
zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im elektronischen Wege eingeräumt.
Ein Widerspruch kann ausschließlich elektronisch über den Online-Service des Aktionärsportals
unter

https:/​/​www.bauverein-wesel.de/​unternehmen/​hauptversammlung/​

erklärt werden und ist ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren
Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

c) Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Nach den Vorschriften der §§ 126 und 127 AktG können Aktionäre der Gesellschaft Anträge
zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
und/​oder Abschlussprüfern übersenden. Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge
von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG können bei der Gesellschaft postalisch,
per Fax oder per E-Mail unter nachgenannten Kontaktdaten eingereicht werden:

Bauverein Wesel AG
Windstege 3-5
46483 Wesel
Telefax: 0281/​ 142-30
E-Mail: kontakt@bauverein-wesel.de

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden. Ordnungsgemäß gestellte, zulässige und fristgerechte Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als ob
sie in der Hauptversammlung von den Antragstellern mündlich gestellt worden wären.

5. Veröffentlichungen der Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft

Der Inhalt dieser Einberufung, die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und
der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Zeitpunkt
der Einberufung im Internet unter

https:/​/​www.bauverein-wesel.de/​unternehmen/​hauptversammlung/​

zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter derselben
Internetadresse zugänglich gemacht.

6. Hinweise zum Datenschutz

Um Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen,
muss die Bauverein Wesel AG personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigten
verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen
Daten und zu den Rechten der Betroffenen gemäß der DSGVO stehen auf der Webseite:

https:/​/​www.bauverein-wesel.de/​footernavigation/​datenschutz/​

zum Abruf zur Verfügung. Dort sind ebenso die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
der Bauverein Wesel AG abrufbar.

7. Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung über
das Aktionärsportal im Internet live verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
und die Verfügbarkeit des internetgestützten Aktionärsportals kann nach dem heutigen
Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes
und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen
unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann
daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit
der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum Aktionärsportal und dessen
generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung
für Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung über das Internet
eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen,
soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig
von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung
des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen
zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten,
die Durchführung der Hauptversammlung zu unterbrechen.

 

Wesel, im Mai 2022

Der Vorstand

Annabelle Brandes                Norbert Haeser

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