Bayer Aktiengesellschaft: Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Bayer Aktiengesellschaft

Leverkusen

Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Es ist beabsichtigt, die Bayer Business Services GmbH mit Sitz in Leverkusen als übertragende Gesellschaft auf die Bayer Aktiengesellschaft mit Sitz in Leverkusen als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich das gesamte Stammkapital der Bayer Business Services GmbH in der Hand der übernehmenden Bayer Aktiengesellschaft befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung der Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

Die Verschmelzungsunterlagen gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 UmwG liegen in den Geschäftsräumen der Bayer Aktiengesellschaft, 51373 Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee 20, Gebäude Q 26 (Rechtsabteilung), zur Einsicht der Aktionäre aus.

Ein Verlangen zur Einberufung der Hauptversammlung kann nur berücksichtigt werden, wenn es der Bayer Aktiengesellschaft bis spätestens einen Monat nach dem Tag dieser Veröffentlichung unter der oben genannten Adresse zugeht.

 

Leverkusen, im September 2020

Bayer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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