Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft
Bayreuth
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 06.06.2019

Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft

Bayreuth

Registergericht Bayreuth, HRB 5

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 18. Juli 2019, 11.00 Uhr
in den „Herzogkeller“ der Bayreuther Bierbrauerei AG,
Bayreuth, Hindenburgstraße,

höflichst eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, ROSENSCHON . STIEFLER . WAHA . Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft . Steuerberatungsgesellschaft, Bayreuth, versehenen Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2019 die ROSENSCHON. STIEFLER . WAHA . Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft . Steuerberatungsgesellschaft, Bayreuth, zum Abschlussprüfer zu wählen.

5.

Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:

a)

In § 8 wird ein neuer Absatz 3 angefügt:

„(3)

Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Vorstandsmitglieder generell oder für den Einzelfall von dem Verbot der Mehrfachvertretung gem. § 181, 2. Alternative BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt.“

b)

§ 12 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„Schriftliche, telefonische, per Telefax, E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel durchgeführte Beschlussfassungen sind nur zulässig, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats diesem Verfahren widerspricht.“

c)

§ 12 Abs. 4 der Satzung wird durch einen neuen Satz 2 wie folgt ergänzt:

„Darüber hinaus können abwesende Aufsichtsratsmitglieder ihre Stimme während der Sitzung oder nachträglich, wenn der Leiter der Sitzung oder, im Fall seiner Verhinderung, sein Stellvertreter dies für den Einzelfall vor Beginn der Beschlussfassung und unter Festlegung einer angemessenen Frist bestimmt, mündlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel abgeben; ein Widerspruchsrecht der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrat hiergegen besteht nicht.“

d)

In § 17 Abs. 2 der Satzung wird der folgende neue Satz 3 angefügt:

„Der Versammlungsleiter kann zudem das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken.“

e)

§ 18 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

㤠18
(1)

Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und – soweit erforderlich – den Lagebericht aufzustellen und diese Unterlagen nach ihrer Aufstellung unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen. Ist der Jahresabschluss und ein etwaiger Lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen, sind diese Unterlagen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichts dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich mit dem Jahresabschluss hat der Vorstand dem Aufsichtsrat einen Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns vorzulegen.

(2)

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen. Innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Vorlagen zugegangen sind, hat der Aufsichtsrat den Bericht über die Prüfung dem Vorstand zuzuleiten. Sodann ist die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Der Jahresabschluss ggf. mit dem Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen.“

f)

§ 19 Abs. 2 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„(2)

Sie beschließt insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Wahl des Abschlussprüfers, falls der Jahresabschluss zu prüfen ist, über die Entlastung des Vorstand und des Aufsichtsrats, über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und, falls der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht gebilligt hat, über die Feststellung des Jahresabschlusses.“

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung am 18. Juli 2019 und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am 11. Juli 2019 zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen:

Post: Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft
Hindenburgstraße 9
95445 Bayreuth
Fax: 0921 / 401 – 104
E-Mail: brauerei@bayreuther-bier.de

Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache ausgestellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz notwendig, welche sich auf den Beginn des 27. Juni 2019 beziehen muss.

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Eventuelle Anfragen und Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand bzw. Aufsichtsrat zu Punkten der Tagesordnung sind zu richten an:

Post: Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft
Hindenburgstraße 9
95445 Bayreuth
Fax: 0921 / 401 – 104
E-Mail: brauerei@bayreuther-bier.de

Anträge von Aktionären und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung am 4. Juli 2019 der Gesellschaft übersandt wurden.

Die Unterlagen gemäß Tagesordnungspunkt 1 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2018 kann bei unserer Verwaltung in 95445 Bayreuth, Hindenburgstraße 9 (Tel. Nr. 0921/401-111 oder Telefax 0921/401-104), formlos angefordert werden. Den Aktionären, die im Adressenverzeichnis unserer Aktionäre aufgenommen sind, wird der Geschäftsbericht auch ohne ausdrückliche Aufforderung übersandt.

 

Bayreuth, im Mai 2019

DER VORSTAND
Hans-Joachim Leipold

 

Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft
Hindenburgstraße 9
95445 Bayreuth
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Jeff Maisel
Vorstand: Hans-Joachim Leipold

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