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bet-at-home.com AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
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4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Jur. Univ. Martin Arendts, Rechtsanwalt, Ergänzende Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Martin Arendts zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats Nach der Empfehlung C. 13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung LEBENSLAUF DES KANDIDATEN:
Ausbildung: Universität St. Gallen – Master für europäisches und internationales Wirtschaftsrecht Universität Passau – Staatsexamen Rechtswissenschaften, Dipl.-Jur. Univ. Universität Hamburg – European studies and law Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer The Hague Academy of International Law Mitglied des Aufsichtsrats der bet-at-home.com AG (Vorsitzender):
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: FIVV Finanzinformation & Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft, München, Mitglied Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine Beratungstätigkeit für wesentliche Wettbewerber: keine Wesentliche Beteiligung an der bet-at-home.com AG: keine Sonstige Geschäftsbeziehungen mit bet-at-home (Geschäfte mit nahestehenden Personen): keine Beschäftigung bei bet-at-home in den letzten 5 Jahren: keine Regierungstätigkeit/politische Ämter: keine |
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft beschließt gem. § 120a AktG Der Aufsichtsrat schlägt vor, das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem 2022 |
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts gem. § 162 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erstellen gem. § 162 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften |
II. Wiedergabe A. des Vergütungssystems 2022 und B. des Vergütungsberichts für das
Geschäftsjahr 2021
A. |
Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder (Vergütungssystem 2022):
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B. |
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021
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III. Weitere Angaben und Hinweise
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
EUR 7.018.000 und ist eingeteilt in 7.018.000 Stückaktien, die jeweils eine Stimme
gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.
2. |
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre |
Der Vorstand hat auf Grund des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass
die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die Ausübung des Stimmrechts durch
Aktionäre oder durch Bevollmächtigte kann ausschließlich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
erfolgen.
Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung durch Aktionäre oder durch Bevollmächtigte
im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über das passwortgeschützte HV-Portal
der Gesellschaft, welches unter
erreichbar ist („HV-Portal“), übertragen. Aktionäre erhalten ihre Login-Daten zum HV-Portal nach erfolgter Anmeldung
und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. den Bestimmungen in nachfolgender Ziffer III.
3.
Über das HV-Portal können gem. den folgenden Erläuterungen auch weitere Aktionärsrechte
ausgeübt werden.
3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts – persönlich
oder durch Bevollmächtigte – sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei
der Gesellschaft fristgerecht anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung
hat gemäß § 17 Absatz 2 der Satzung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden
Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen,
hierzu reicht in jedem Fall ein vom Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG ausgestellter
Nachweis aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung beziehen, also auf Dienstag, den 26. April 2022, 0:00 Uhr
(„Nachweisstichtag“).
Die Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens
am Dienstag, den 10. Mai 2022, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Anschrift
zugehen:
bet-at-home.com AG
c/o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach
dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an
der Versammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher nicht als Aktionär teilnahme-
und stimmberechtigt, sie können sich aber ggf. vom Veräußerer, welcher die Aktien
zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung
und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, wenn diese
sie entsprechend beauftragen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig
an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären
Login-Daten für das HV-Portal per Post übersandt.
4. |
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl |
Die Ausübung des Stimmrechts kann im Wege elektronischer Kommunikation erfolgen („Briefwahl“). Auch hierzu ist eine gem. den Bestimmungen in vorstehender Ziffer III. 3. rechtzeitige
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Briefwahl kann (einschließlich
Widerruf bzw. Änderung der Stimmabgabe) elektronisch unter Verwendung des von der
Gesellschaft unter
angebotenen HV-Portals bis zum Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung erfolgen.
Die für den Zugang zum HV-Portal erforderlichen Login-Daten werden nach rechtzeitiger
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. vorstehender Ziffer III. 3. übersandt.
5. |
Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft |
Wir bieten unseren Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
(Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch hierzu
ist eine nach den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer II. 3. rechtzeitige Anmeldung
und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Soweit Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt
werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne
entsprechende Weisung dürfen Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären
Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter per Post
übersandt. Für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher
Weisungen kann auch das auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden.
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter, die per Post oder per E-Mail übermittelt
werden, müssen bis spätestens Montag, den 16. Mai 2022, 18:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
bet-at-home.com AG
c/o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen
kann zudem auf elektronischem Weg über das HV-Portal unter
bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen.
Für einen Widerruf der Vollmacht an von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den dabei einzuhaltenden Fristen entsprechend.
6. |
Bevollmächtigung anderer Personen als der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft |
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch einen Intermediär oder
eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Auch diese Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung
aber nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen
in Ziffer III. 3. und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Vollmachten, die nicht an Intermediäre bzw. gemäß § 135 Absatz 8 AktG insoweit gleichgestellte
Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen), sondern an Dritte
erteilt werden, bedürfen der Textform.
Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf
und die Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren
Widerrufs steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
bet-at-home.com AG
c/o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG insoweit gleichgestellte
Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt,
haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren
Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.
7. |
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung |
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über das HV-Portal der Gesellschaft,
welches unter
erreichbar ist, übertragen. Am Tag der Hauptversammlung können angemeldete Aktionäre
bzw. Bevollmächtigte eines angemeldeten Aktionärs sich auf dem HV-Portal mit ihren
Login-Daten einloggen und ab Beginn der Hauptversammlung die Bild- und Tonübertragung
verfolgen. Die für den Zugang zum HV-Portal erforderlichen Login-Daten werden nach
rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. vorstehender Ziffer
III. 3. per Post übersandt.
8. |
Fragerecht des Aktionärs |
Jeder Aktionär, der sich zu der Hauptversammlung gemäß den Bestimmungen unter Ziffer
III. 3. angemeldet und seinen Anteilsbesitz nachgewiesen hat, hat das Recht, Fragen
an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand hat auf Grundlage von § 1 Absatz 2 Satz 2,
2. HS GesRuaCOVBekG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen bis
spätestens einen Tag vor der Versammlung, also bis Sonntag, den 15. Mai 2022, 24:00
Uhr (eingehend), elektronisch über das HV-Portal der Gesellschaft unter
einzureichen sind. Die für den Zugang zum HV-Portal erforderlichen Login-Daten werden
nach rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. vorstehender Ziffer
III. 3. übersandt.
9. |
Erklärungen von Widersprüchen zu Protokoll |
Aktionäre, die ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten im Wege der
Briefwahl oder über den Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben vom Beginn bis
zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter die Möglichkeit,
über das HV-Portal unter
Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen. Die für den Zugang
zum HV-Portal erforderlichen Login-Daten werden nach rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes gem. vorstehender Ziffer III. 3. übersandt. Widerspruch kann auch
durch einen Bevollmächtigten eingelegt werden. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
stehen hierfür aber nicht zur Verfügung.
10. |
Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Absatz 2 |
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG schriftlich
(§ 126 BGB) verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Nach § 70 AktG bestehen bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird.
Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts
aus.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Jedem neuen Gegenstand der
Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugang für ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist damit Samstag, der 16.
April 2022, 24:00 Uhr.
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung sind an folgende Anschrift zu richten:
bet-at-home.com AG
– Vorstand –
Tersteegenstraße 30
D-40474 Düsseldorf
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekannt gemacht werden – unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
veröffentlicht.
11. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG |
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gem. den §§ 126, 127
AktG über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, müssen
bis Montag, den 02. Mai 2022, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:
bet-at-home.com AG
Tersteegenstraße 30
D-40474 Düsseldorf
Fax: +49 (0) 211-17934757
E-Mail: ir@bet-at-home.com
Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge nebst Begründung
sowie Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs über die Internetseite
der Gesellschaft unter
unter der Rubrik „Hauptversammlung“ unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen
Voraussetzungen gem. den §§ 126, 127 AktG hierfür im Übrigen erfüllt sind. Unter der
vorgenannten Internetadresse werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich
gemacht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung
angemeldet ist.
12. |
Zeitangaben |
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung erfolgen in mitteleuropäischer Sommerzeit
(MESZ/UTC+2).
13. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft / weitergehende Informationen |
Die Unterlagen zur Tagesordnung können von der Einberufung der Hauptversammlung an
im Internet unter
eingesehen werden, in englischer Fassung abrufbar unter
Die Unterlagen liegen überdies von der Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Tersteegenstraße 30, D-40474 Düsseldorf, zur Einsicht
der Aktionäre aus.
Alsbald nach der Einberufung werden die Angaben gem. § 124a AktG über die Internetseite
der Gesellschaft unter
zugänglich sein, in englischer Fassung abrufbar unter
Dort werden von der Einberufung der Hauptversammlung an auch weitergehende Informationen
zu den Rechten der Aktionäre zugänglich gemacht.
14. |
Keine weitergehenden Teilnahmemöglichkeiten |
Weitergehende Teilnahmemöglichkeiten, insbesondere eine Online-Teilnahme im Sinne
von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG, werden nicht angeboten.
15. |
Beschlussfassungen |
Zu Tagesordnungspunkt 1 soll kein Beschluss gefasst werden.
Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 sollen Abstimmungen erfolgen, die bindenden Charakter
haben.
Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 6 und 7 begründen gem. § 120a AktG weder Rechte noch
Pflichten, sie sind nicht nach § 243 AktG anfechtbar und haben damit im Ergebnis empfehlenden
Charakter.
Für jede Abstimmung stehen die Optionen Befürwortung, Ablehnung oder Stimmenthaltung
zur Verfügung.
16. |
Information für Aktionäre und Aktionärsvertreter zum Datenschutz |
Die bet-at-home.com AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, um den Aktionären und
Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen rechtlichen Erfordernissen
nachzukommen, denen sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung unterliegt (z.B.
Publikations- und Offenlegungspflichten). Die bet-at-home.com AG ist rechtlich verpflichtet,
die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist
die Verarbeitung der unten genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich.
Ohne Angabe der personenbezogenen Daten können Aktionäre und ihre Vertreter an der
Hauptversammlung nicht teilnehmen.
Der Verantwortliche ist unter folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichbar:
bet-at-home.com AG
Tersteegenstraße 30
D-40474 Düsseldorf
Telefax: +49 211 179 34 757
Verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten des jeweiligen Aktionärs bzw. von
Personen, die von einem Aktionär ermächtigt sind, im eigenen Namen das Stimmrecht
für Aktien auszuüben: Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt
bzw. bekannt), Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien (Eigenbesitz, Fremdbesitz
oder Vollmachtbesitz) und Nummer der Zugangskarte, die Stimmabgabe sowie im Vorfeld
der virtuellen Hauptversammlung eingereichte Fragen. Im Einzelnen kommen auch weitere
personenbezogene Daten in Betracht.
Ist ein Aktionärsvertreter vorhanden, werden von diesem folgende personenbezogenen
Daten verarbeitet: Name und Vorname sowie Anschrift, gegebenenfalls E-Mail-Adresse
(soweit mitgeteilt bzw. bekannt).
Soweit uns diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären oder Aktionärsvertretern
selbst im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung, der Teilnahme an der Hauptversammlung
oder aber der Stellung eines Ergänzungsverlangens nach § 122 AktG oder der Übersendung
eines Gegenantrags oder Wahlvorschlags nach §§ 126, 127 AktG übermittelt werden, übermittelt
die Depotbank des betreffenden Aktionärs die personenbezogenen Daten an uns.
Werden Gegenanträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG gestellt, werden diese
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft und damit öffentlich zugänglich
gemacht. In der Hauptversammlung ist gem. § 129 AktG das Teilnehmerverzeichnis vor
der ersten Abstimmung allen Teilnehmern zugänglich zu machen. Das Teilnehmerverzeichnis
enthält nach Maßgabe von § 129 AktG die dort genannten personenbezogenen Daten der
Teilnehmer der Hauptversammlung bzw. des vertretenen Aktionärs, u.a. Namen und Wohnort
sowie die Zahl der von jedem Anwesenden vertretenen Aktien unter Angabe ihrer Gattung
und die Besitzart. Jedem Aktionär ist zudem auf Verlangen bis zu zwei Jahren nach
der Hauptversammlung Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis zu gewähren.
Die genannten Daten werden drei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht,
es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung
von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
oder aus anderen Gründen erforderlich oder gesetzlich angeordnet.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Wahrnehmung der Rechte als Aktionär zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) DSGVO.
Die Dienstleister der Gesellschaft (wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer),
welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten
von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der Gesellschaft als Verantwortlichem.
Betroffene Personen haben bei Bestehen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen
ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Einschränkung
(Art. 18 DSGVO), Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Löschung (Art. 17 DSGVO) bezüglich
ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können betroffene Personen gegenüber der
bet-at-home.com AG unter den vorstehenden Kontaktdaten geltend machen.
Betroffene Personen haben bei Bestehen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen
zudem ein Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) bezüglich ihrer personenbezogenen
Daten. Dieses Recht können betroffene Personen gegenüber der bet-at-home.com AG unter
den vorstehenden Kontaktdaten geltend machen.
Zudem steht Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
nach Art. 77 DSGVO.
Düsseldorf, im April 2022
bet-at-home.com AG
Der Vorstand
bet-at-home.com AG
Tersteegenstraße 30
40474 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49-211-179 34 770
Telefax: +49-211-179 34 757
E-Mail: ir@bet-at-home.com