Biofrontera AG – Beendigung von Bezugsangeboten

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Biofrontera AG
Leverkusen
Gesellschaftsbekanntmachungen Beendigung von Bezugsangeboten 25.03.2020

– Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Japan und Australien –

Biofrontera AG

Leverkusen

ISIN der Aktien der Biofrontera AG: DE0006046113

Bekanntmachung

BEENDIGUNG BEZUGSANGEBOTE

betreffend die am 28. Februar 2020 veröffentlichten Bezugsangebote für die

0,5 % qualifiziert nachrangige Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024
(ISIN: DE000A254RS9)

und die

1,00 % qualifiziert nachrangige Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026
(ISIN: DE000A254RR1)

Der Vorstand hat am 26. Februar 2020 die Ausgabe von bis zu Stück 1.600.000 der 0,5 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 (ISIN: DE000A254RS9) („Teilschuldverschreibungen 2020/2024“) im Nennbetrag von je EUR 5,00 und in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 8.000.000 beschlossen. Der Vorstand hat am 26. Februar 2020 zudem die Ausgabe von bis zu Stück 1.600.000 der 1,00 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 (ISIN: DE000A254RR1) („Teilschuldverschreibungen 2020/2026“) im Nennbetrag von je EUR 5,00 und in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 8.000.000 beschlossen.

Die Aktionäre bzw. Inhaber von Bezugsrechten wurden durch Bekanntmachungen im Bundesanzeiger vom 28. Februar 2020 aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 02. März 2020 bis einschließlich 17. März 2020 während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Auf Grund der veränderten Kapitalmarktbedingungen in Folge der Coronavirus-Krise hatte der Vorstand am 12. März 2020 zunächst beschlossen, die Bezugsfrist für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie für die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 zu verlängern, und zwar bis zum 31. März 2020.

Auf Grund der seit dem 12. März 2020 nochmals wesentlich veränderten Rahmenbedingungen in Folge der Coronavirus-Krise hat der Vorstand am 23. März 2020 beschlossen, die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 nicht mehr zu den bisher in den Anleihebedingungen festgelegten Konditionen anzubieten.

Das Bezugsangebot für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie das Bezugsangebot für die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 werden daher hiermit zurückgezogen.

Beide Bezugsangebote werden also nicht durchgeführt.

 

Leverkusen, im März 2020

Biofrontera AG

Der Vorstand

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