BPMI Business Partner Munich International AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

BPMI Business Partner Munich International AG

Neubiberg

Amtsgericht München, HRB 131083

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am 31. August 2021
um 11 Uhr

in den Räumen des Verwaltungssitzes der Gesellschaft, Schillerstr. 22 in 83209 Prien stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

 

TAGESORDNUNG

TOP 1:

Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses

Vorstand und Aufsichtsrat haben den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von € 63,74 festgestellt. Der Aufsichtsrat hat hierüber einen Bericht erstellt, der mit dem Jahresabschluss in den Geschäftsräumen des Verwaltungssitzes der Gesellschaft in Prien, Schillerstr. 22 während der Geschäftszeiten von 9 Uhr bis 12 und von 14 bis 17 Uhr zur Einsicht ausliegt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 2:

Aufsichtsrat

Vorstand schlägt vor, das bisherige Aufsichtsratsmitglied Dr. Werner Ott, Unternehmensberater, wohnhaft in Niederpöcking, das bisherige Aufsichtsratsmitglied Dr. Günther Boguth, Unternehmensberater, wohnhaft in Neubiberg und das bisherige Aufsichtsratsmitglied Ralf Kurbjuhn, Unternehmensberater, wohnhaft in Schliersee /​ Neuhaus wieder als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Aufsichtsrat nach §§ 95, 96 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammensetzt und aus drei Mitgliedern besteht. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Herren Dr. Werner Ott, Dr. Günther Boguth und Ralf Kurbjuhnhaben haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne.

TOP 3:

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

dem Vorstand die Entlastung auszusprechen

dem Aufsichtsrat die Entlastung auszusprechen

TOP 4:

Lagebericht des Vorstandes

 

TEILNAHMERECHT

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) am 01. November 2005 haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung geändert. Für die Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gelten daher mangels abweichender Satzungsbestimmungen die neuen Gesetzesbestimmungen. Es besteht somit für die Hauptversammlung am 31. August 2021 die nachfolgend genannte Möglichkeit, wie Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (nachfolgend zusammen auch „Teilnahmeberechtigung“) erhalten können:

Eine Anmeldung oder ein Nachweis für den Anteilsbesitz ist nach der Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung nicht erforderlich. Es steht damit allen Aktionären die Teilnahmeberechtigung zu.

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Vollmachten sind schriftlich zu erteilen.

Anfragen oder Anträge (einschließlich Gegenanträge) von Aktionären zur Hauptversammlung bitten wir innerhalb der gesetzlichen Fristen ausschließlich an die

BPMI BUSINESS PARTNER MUNICH INTERNATIONAL AG
Schillerstr. 22
83209 Prien

zu richten.

Prien, den 09.07.2021

Jürgen Bornheim
– Vorstand –

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