Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft
Remscheid
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 21.05.2019

Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft

Remscheid

ISIN: DE0005275507 / WKN: 527550

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am Freitag, den 28. Juni 2019, um 10:00 Uhr im The Westin Grand Hotel München, Arabellastraße 6, 81925 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Jürgen Schafstein für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands, Herrn Jürgen Schafstein, Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Bernd Schafstein für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands, Herrn Bernd Schafstein, Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Dem Aufsichtsrat haben im Berichtsjahr 2018 die Herren Prof. Dr. Michael Nelles, Frank Schafstein und Michael Nagel (bis zum 28. August 2018) sowie Michael Auracher (ab dem 31. August 2018) angehört.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Herrn Prof. Dr. Michael Nelles wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 erteilt.

b)

Herrn Frank Schafstein wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 erteilt.

c)

Herrn Michael Nagel wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 erteilt.

d)

Herrn Michael Auracher wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 erteilt.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MORISON FRANKFURT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (zukünftig Saarbrücken), zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gem. §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 10 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.

Die Hauptversammlung vom 28. November 2017 hatte die Herrn Prof. Dr. Michael Nelles, Michael Nagel und Frank Schafstein in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Herr Michael Nagel hat sein Amt zum 28. August 2018 niedergelegt. Die Hauptversammlung vom 31. August 2018 hat Herrn Michael Auracher zu seinem Nachfolger bestellt. Herr Michael Auracher legte sein Aufsichtsratsmandat zum 15. Februar 2019 nieder. Das Amtsgericht Wuppertal hat durch im März 2019 erlassenen Beschluss gem. § 104 Abs. 1 AktG Herrn Michael Reeder als Nachfolger von Herrn Auracher bestellt. Herr Frank Schafstein legte sein Aufsichtsratsmandat zum Ablauf des 14. April 2019 nieder. Das Amtsgericht Wuppertal hat durch im Mai 2019 erlassenen Beschluss gem. § 104 Abs. 1 AktG Herrn Bernd Schafstein als Nachfolger von Herrn Frank Schafstein bestellt.

Die Herren Michael Reeder und Bernd Schafstein sollen nunmehr von der Hauptversammlung im Amt bestätigt und hierzu für die verbliebene Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Michael Reeder, wohnhaft in Wien, Österreich, Geschäftsführer der Rehacon GmbH und der Rehacon Holding GmbH, beide Gelsenkirchen, und

b)

Herrn Bernd Schafstein, wohnhaft in Remscheid, Deutschland, bisher Vorstandsmitglied der Brüder Mannesmann AG, Remscheid,

in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar jeweils mit sofortiger Wirkung und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

ENDE DER TAGESORDNUNG

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei Aktien, die sich in einem Wertpapierdepot befinden

Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist bei Aktien, die sich in einem Wertpapierdepot befinden, durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes zu führen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Freitag, den 7. Juni 2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), und muss der Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft ebenso wie die Anmeldung zur Hauptversammlung mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis spätestens Freitag, den 21. Juni 2019, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0)89 / 3090374675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei Aktien, die nicht in einem Wertpapierdepot verwahrt werden (effektive Stücke)

Werden Aktien nicht in einem Wertpapierdepot, sondern als effektive Stücke verwahrt, und ist daher die Erstellung des Nachweises des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut nicht möglich, ist der Nachweis des Anteilsbesitzes dergestalt zu führen, dass die Aktien spätestens bis zum Ablauf des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also bis Donnerstag, den 06. Juni 2019, 24:00 Uhr, bei der Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft oder bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Die Hinterlegung ist bis mindestens einschließlich dem Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also bis Freitag, den 07. Juni 2019, 00:00 Uhr, aufrechtzuerhalten und der Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft durch eine Hinterlegungsbescheinigung nachzuweisen. Die Hinterlegungsbescheinigung, die in deutscher oder englischer Sprache erstellt werden kann, muss der Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft unter der vorgenannten Anschrift in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, also bis Freitag, den 21. Juni 2019, 24:00 Uhr. Die Anmeldung hat auch in diesen Fällen unter der vorgenannten Anschrift wie beschrieben bis Freitag, den 21. Juni 2019, 24:00 Uhr, zu erfolgen.

Stimmrechtsvertretung bzw. Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Für die Erteilung von Vollmachten, ihren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gelten die Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Anschrift zu richten:

Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft, Hauptversammlung, Lempstraße 24, 42859 Remscheid, Telefax: +49 (0)2191 / 9370717, E-Mail: kontakt@bmag.de

 

Remscheid, im Mai 2019

Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

Information für Aktionäre und Aktionärsvertreter zum Datenschutz

Die Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen rechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung unterliegt (z.B. Publikations- und Offenlegungspflichten). Die Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der unten genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe der personenbezogenen Daten können Aktionäre und ihre Vertreter an der Hauptversammlung nicht teilnehmen.

Der Verantwortliche ist unter folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichbar:

Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft, Lempstraße 24, 42859 Remscheid, Telefax: +49 (0)2191 / 9370717

Verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten des jeweiligen Aktionärs bzw. von Personen, die von einem Aktionär ermächtigt sind, im eigenen Namen das Stimmrecht für Aktien auszuüben: Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt bzw. bekannt), Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien (Eigenbesitz, Fremdbesitz oder Vollmachtbesitz) und Nummer der Eintrittskarte. Ist ein Aktionärsvertreter vorhanden, werden von diesem folgende personenbezogenen Daten verarbeitet: Name und Vorname sowie Anschrift.

Soweit uns diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären oder Aktionärsvertretern selbst im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung, der Teilnahme an der Hauptversammlung oder aber der Stellung eines Ergänzungsverlangens nach § 122 AktG oder der Übersendung eines Gegenantrags oder Wahlvorschlags nach §§ 126, 127 AktG übermittelt werden, übermittelt die Depotbank des betreffenden Aktionärs die personenbezogenen Daten an uns.

Werden Gegenanträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG gestellt, werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft und damit öffentlich zugänglich gemacht.

In der Hauptversammlung ist gem. § 129 AktG das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen Teilnehmern zugänglich zu machen. Das Teilnehmerverzeichnis enthält nach Maßgabe von § 129 AktG die dort genannten personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Hauptversammlung bzw. des vertretenen Aktionärs, u.a. Namen und Wohnort sowie die Zahl der von jedem Anwesenden vertretenen Aktien unter Angabe ihrer Gattung. Jedem Aktionär ist zudem auf Verlangen bis zu zwei Jahren nach der Hauptversammlung Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis zu gewähren.

Die genannten Daten werden 3 Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung oder aus anderen Gründen erforderlich oder gesetzlich angeordnet.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Wahrnehmung der Rechte als Aktionär zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) DSGVO.

Die Dienstleister der Gesellschaft (wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer), welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft als Verantwortlichem.

Betroffene Personen haben bei Bestehen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Einschränkung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO), Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Löschung (Art. 17 DSGVO) bezüglich ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können betroffene Personen gegenüber der Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft unter den vorstehenden Kontaktdaten geltend machen. Zudem steht Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

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