Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft, Remscheid – Gewinnverwendung / Dividendenbekanntmachung (ISIN: DE0005275507 / WKN: 527550 – Dividende in Höhe von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie)

Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft

Remscheid

ISIN: DE0005275507 /​ WKN: 527550

Gewinnverwendung /​ Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 24. Juni 2022 hat beschlossen, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 180.000 einen Betrag in Höhe von EUR 175.397,24 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie der Gesellschaft zu verwenden. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.602,76 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 29. Juni 2022 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., über die Depotbanken. Zahlstelle ist die Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen. An Inhaber effektiver Stücke wird die Dividende ab dem 29. Juni 2022 gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr. 8 bei der Zahlstelle, der Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, von dieser auf ein vom Einreicher mitzuteilendes Konto ausgezahlt.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich des hierauf entfallenden Solidaritätszuschlages von 5,5 % (gesamt 26,375 %) und ggf. unter Abzug von Kirchensteuer. Unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Remscheid, im Juni 2022

Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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