Cash.Medien AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Cash.Medien AG

Hamburg

Wertpapierkennnr. 525190 /​ ISIN DE 0005251904

Amtsgericht Hamburg, HRB 72407

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am 5. November 2021 um 11.00 Uhr (MEZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet. Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Friedensallee 25, 22765 Hamburg.

Tagesordnung:

(1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die Cash.Medien AG zum 31.12.2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2020, des zusammengefassten Lageberichts für die Cash.Medien AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Cash.Medien AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 gebilligt und den Jahresabschluss damit nach § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht.

Sämtliche vorstehende Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Friedensallee 25, 22765 Hamburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglich. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.

(2)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

(3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats

a)

Klaus Reidegeld

b)

Josef Depenbrock

c)

Felix Hannemann

Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

(4)

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FinPro Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rostock, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Cash.Medien AG für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

(5)

Neuwahl des Aufsichtsrates

Mit Beendigung dieser Hauptversammlung laufen die Mandate der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ab, weshalb der Aufsichtsrat vollständig neu zu wählen ist.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Aktiengesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die in § 9 Abs. 2 der Satzung bestimmte Amtszeit im Wege der Einzelbeschlussfassung in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Klaus Reidegeld, selbstständiger Interim Manager Finanzen, wohnhaft in Düsseldorf

b)

Josef Depenbrock, freier Journalist und geschäftsführender Gesellschafter der DMG GmbH, wohnhaft in Bäk

c)

Felix Hannemann, selbstständiger Berater in der Finanzbranche und geschäftsführender Gesellschafter der purpozed GmbH, wohnhaft in Hamburg

Bei keinem der vorgeschlagenen Kandidaten bestehen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

(6)

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020

Nach § 13 der Satzung hat die Hauptversammlung über die Vergütung des Aufsichtsrats zu entscheiden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Zahlung einer Pauschalvergütung für das volle Geschäftsjahr 2020 in Höhe von Euro 7.500,00 pro Mitglied zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu beschließen, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrats die doppelte Vergütung erhält.

I. Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 5. November 2021 wird auf Entscheidung des Vorstands und mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts, BGBl. I 2020, S. 569), verlängert durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) vom 20. Oktober 2020, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 2.258, und geändert durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 3.328, nachfolgend „COVID-19-Gesetz“, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Hinweis:

Internetseite der Gesellschaft bzw. passwortgeschützter Internetservice der Gesellschaft bezieht sich im nachfolgenden Text immer auf folgende Adresse:

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 5. November 2021 ab 11.00 Uhr (MEZ) live im Internet im passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft in Bild und Ton übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der im Abschnitt IV. beschriebenen Bestimmungen. Insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem die ihnen eingeräumten Aktionärsrechte ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zum 3. November 2021, 24.00 Uhr (MEZ), über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft einzureichen. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung (Record Date/​Nachweisstichtag), d. h. auf

Freitag, den 15. Oktober 2021, 0:00 Uhr (MESZ),

beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei nachfolgend genannter Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens bis

Freitag, 29. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ),

zugehen:

Cash.Medien AG
c/​o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7
D-73033 Göppingen
Telefax: +49-7161-969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bis spätestens 29. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ), werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Personen, die am Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien an der virtuellen Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Anteilsbesitznachweis des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

III. Details zum Internetservice

Ab 15. Oktober 2021, 0:00 Uhr (MESZ), steht der über die Internetseite der Gesellschaft erreichbare passwortgeschützte Internetservice der Gesellschaft zur Verfügung. Über diesen passwortgeschützten Internetservice können Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben und elektronisch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, Fragen einreichen und Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung, jeweils wie nachfolgend in den Abschnitten IV., VI., VII. näher beschrieben, einlegen. Die für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft erforderlichen individualisierten Zugangsdaten werden nach Zugang einer ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Anteilsbesitznachweises zugesandt.

IV. Verfahren für die Stimmabgabe

Bevollmächtigung

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung oder einen Intermediär ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung unter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per Telefax bis zum 4. November 2021, 18:00 Uhr (MEZ), an folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen:

Cash.Medien AG
c/​o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

oder über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, geändert oder widerrufen werden.

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht darüber hinaus auch auf der Internetseite der Gesellschaft bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 zum Download zur Verfügung.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen richten sich das Verfahren, die Form und der Widerruf der Bevollmächtigung nach besonderen Regelungen. Bitte wenden Sie sich an den betreffenden Intermediär, die betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen oder Institutionen, um Näheres zu erfahren. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Vollmacht an die durch die Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben. Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend im Abschnitt II. beschrieben, erforderlich.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post, Telefax oder E-Mail an die vorstehend in diesem Abschnitt IV. genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 4. November 2021, 18:00 Uhr (MEZ), oder über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 zum Download zur Verfügung.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben. Auch im Fall der elektronischen Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z. B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen.

Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl kann bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, widerrufen oder geändert werden.

Die Abgabe von Stimmen durch elektronische Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.

V. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Versammlung am 5. November 2021 ab 11:00 Uhr (MEZ) live auf der Internetseite der Gesellschaft im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton verfolgen. Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes, jeweils wie vorstehend unter Abschnitt II. beschrieben, werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft übersandt.

VI. Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 5. November 2021 an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

VII. Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000 am Grundkapital erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 11. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.

Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen postalisch an:

Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Friedensallee 25
22765 Hamburg

oder per Telefax an: +049 (0)40 /​ 51 444-120

Ein Ergänzungsverlangen kann auch per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des Antragstellers mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse

hv2021@cash-medienag.de

verschickt werden.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden.

Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die bis spätestens 21. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sind, werden, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichungspflicht nach §§ 126, 127 AktG erfüllt sind, unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 zugänglich gemacht.

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​ oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt bzw. Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Friedensallee 25
22765 Hamburg
Deutschland

oder per Telefax: +049 (0)40 /​ 51 444-120
oder per E-Mail: hv2021@cash-medienag.de

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden von der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß gestellte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Für die diesjährige (virtuelle) Hauptversammlung richtet sich das Fragerecht der Aktionäre nach den Vorschriften des COVID-19-Gesetzes. Den Aktionären wird daher nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 des COVID-19-Gesetzes ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Demgemäß hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass ein Fragerecht der Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung selbst nicht besteht. Vielmehr sind die Fragen bis spätestens 3. November 2021, 24:00 Uhr (MEZ), über den passwortgeschützten Internetservice einzureichen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben. Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes nach pflichtgemäßem freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

VIII. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 6.327.605,00, eingeteilt in 2.531.042 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung entsprechend 2.531.042 Stimmrechte.

IX. Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft/​Unterlagen

Alle gesetzlich erforderlichen Hauptversammlungsunterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen einschließlich der weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gem. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVID-19-Gesetz i. V. m. § 131 Abs. 1 AktG und § 1 COVID-19-Gesetz sind ab Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 zugänglich. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 zugänglich sein.

X. Hinweise zum Datenschutz

Die Cash.Medien AG verarbeitet als »Verantwortlicher« im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten, Logfiles, z.B. IP-Adresse, Browserdaten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die Cash.Medien AG diese Daten nicht von den Aktionären und/​oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die Cash.Medien AG. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i. V. m. §§ 123, 129, 135 AktG. Neben der Verarbeitung auf Basis gesetzlicher Vorschriften verarbeiten wir personenbezogene Daten auch zur Wahrung unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO: Wir haben ein berechtigtes Interesse, den geordneten Ablauf der Hauptversammlung sicherzustellen. Wenn Sie gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz i. V. m. den Vorgaben in der Einberufung der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung per E-Mail vor der Hauptversammlung Fragen einreichen oder in der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären, verarbeiten wir zu deren Bearbeitung daher den Namen des Aktionärs und die Aktionärsnummer sowie Ihre E-Mailadresse.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Cash.Medien AG verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Cash.Medien AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (vgl. § 129 Abs. 4 AktG). Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der Cash.Medien AG geltend machen:

Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Friedensallee 25
22765 Hamburg

oder per E-Mail: hv2021@cash-medienag.de

Sie haben zudem, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.

Eine solche Aufsichtsbehörde ist etwa:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kühn, Ludwig-Erhard-Str 22, 7. OG, 20459 Hamburg.

Sie finden unsere detaillierten Datenschutzhinweise auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.cash-medienag.de/​datenschutz

 

Hamburg, im September 2021

Cash.Medien AG

Der Vorstand

 

Vorstellung der Kandidaten für die Wahlen zum Aufsichtsrat:

Klaus Reidegeld

Klaus Reidegeld (Jahrgang 1957) studierte an den Universitäten Münster und Saarbrücken Volks- und Betriebswirtschaftslehre und schloss sein Studium in Köln als Diplom-Kaufmann ab.

Nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt in Kanada arbeitete er als Unternehmensberater bei Arthur Andersen sowie als Finanzmanager bei Kaufhof, Henkel und Metro. Im Jahr 2002 wurde er Kaufmännischer Geschäftsführer der Demedis Dental Depot GmbH und Finanzdirektor der European Dental Holding. 2006 trat Herr Reidegeld als Kaufmännischer Geschäftsführer in die BV Deutsche Zeitungsholding GmbH in Berlin ein und übernahm in den folgenden Jahren weitere Geschäftsführeraufgaben bei Berliner Verlag, Berliner Zeitungsdruck und Hamburger Morgenpost.

Seit 2010 ist er als Investor und Interim Manager Finanzen im Mittelstands- und Start-Up-Segment tätig.

Herr Reidegeld ist seit 2011 Aktionär der Cash.Medien AG und hält derzeit gut fünf Prozent der Anteile. 2016 wurde er in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt und übernahm zudem den Vorsitz des Gremiums.

Josef Depenbrock

Josef Depenbrock (Jahrgang 1961) war von 1983 bis 1985 Volontär und bis 1990 Redakteur der Westfälischen Nachrichten, Münster. Anschließend war er Produktionsredakteur der BILD-Zeitung, Hamburg, und als Produktionschef und Chef vom Dienst beim Berliner Kurier tätig. Von 1993 bis 2000 war Herr Depenbrock Chefredakteur des Cash.Magazins. Danach leitete er bis 2006 als Chefredakteur und Geschäftsführer die Hamburger Morgenpost. Von 2006 bis 2009 führte er als Chefredakteur die Berliner Zeitung und war Geschäftsführer der BV Deutsche Zeitungsholding, Berlin, zuletzt als Vorsitzender der Geschäftsführung. Von 2007 bis 2020 war er Verleger und Chefredakteur des Kreuzfahrtmagazins AZUR, Hamburg. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der DMG Deutsche Mediengestaltung GmbH.

In 2007 erwarb Herr Depenbrock einen Anteil von rund 23 Prozent an den Aktien der Cash.Medien AG. Derzeit hält er rund 31 Prozent der Anteile.

Dem Aufsichtsrat der Cash.Medien AG gehört Herr Depenbrock seit November 2007 an, seit Juli 2011 ist er dessen stellvertretender Vorsitzender.

Felix Hannemann

Felix Hannemann (Jahrgang 1979) studierte an der Freien Universität Berlin Betriebswirtschaftslehre und schloss sein Studium als Diplom-Kaufmann ab.

Von 2006 bis 2008 war er als Chefredakteur beim DERIVATE MAGAZIN in Berlin tätig. Anschließend war er bis 2018 Chefredakteur Online beim Kapitalanlage-Magazin DAS INVESTMENT. Während dieser Zeit war Felix Hannemann von 2011 Mitgründer, Gesellschafter und Chefredakteur Online des Private Banking Magazin.

Seit 2019 ist Felix Hannemann selbstständig als Berater in der Finanzbranche tätig und ist außerdem seit August 2020 geschäftsführender Gesellschafter des HR-Software-Unternehmens purpozed GmbH.

Dem Aufsichtsrat der Cash.Medien AG gehört er seit Oktober 2019 an.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

Bei keinem der Kandidaten bestehen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Cash.Medien AG
Friedensallee 25
22765 Hamburg
hv2021@cash-medienag.de
http:/​/​www.cash-medienag.de/​
ISIN: DE0005251904

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