CASHeMOTION AG
Bad Homburg v.d. Höhe
(zukünftig Rees gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Mai 2017 ab Eintragung der damals beschlossenen Satzungsänderung)
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Aufgrund zweier Verlangen von Aktionären gemäß § 122 Abs. 1 AktG laden wir hiermit unsere Aktionäre zu der
am Freitag, den 16. Februar 2018 um 10.00 Uhr |
in den Räumen der REGUS Management GmbH, Cologne Deutz Cubus, Erna-Scheffler-Str. 1a, 6. Etage, 51103 Köln, |
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung der CASHeMOTION AG Bad Homburg v.d. Höhe (zukünftig Rees gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Mai 2017 ab Eintragung der damals beschlossenen Satzungsänderung) |
ein.
Tagesordnung:
Aufgrund der Verlangen zweier Aktionäre nach § 122 Abs. 1 AktG wird die außerordentliche Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung einberufen:
1. |
Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung |
2. |
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 S. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
Anträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen
Anträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen sind ausschließlich zu richten an:
CASHeMOTION AG
Headoffice Rees
Empeler Str. 122
46459 Rees
Rees, im Januar 2018
CASHeMOTION AG
Der Vorstand