Landgericht Frankfurt am Main – Bestellung eines gemeinsamen Vertreters Akasol AG 3-05 O 8/22 (Spruchverfahren von Aktionären gegen die BorgWarner Akasol AG)
Landgericht Frankfurt am Main 3-05 O 8/22 In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die BorgWarner Akasol AG betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Akasol AG wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann Prenzlauer Allee […]