CECONOMY AG: Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

CECONOMY AG

Düsseldorf

Stammaktien
ISIN DE0007257503 /​ WKN 725750

Vorzugsaktien
ISIN DE0007257537 /​ WKN 725753

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

I.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG: Ordentliche Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss

Die ordentliche Hauptversammlung der CECONOMY AG („Gesellschaft„) vom 17. Februar 2021 („Ordentliche Hauptversammlung„) hat unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 918.845.410,90, eingeteilt in 356.743.118 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft und 2.677.966 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Nennbetrag und Stimmrecht, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,56, um EUR 321.602.593,27 auf EUR 1.240.448.004,17 durch Ausgabe von 125.800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,56 und voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Oktober 2020 („Neue Aktien„), gegen Sacheinlage zu erhöhen („Sachkapitalerhöhung„). Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag ausgegeben.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft („Aktionäre„) auf die Neuen Aktien wurde ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden zu dem Zweck ausgegeben, sämtliche von der Convergenta Invest GmbH („Convergenta„) allein gehaltenen Geschäftsanteile an der Media-Saturn-Holding GmbH („MSH„) mit den laufenden Nummern 16 bis 27 und einem anteiligen Betrag am Stammkapital der MSH von DM 15.134.680,00, sowie das auf die Convergenta entfallende Teilrecht an dem mit der CECONOMY Retail GmbH gemeinschaftlich (im Sinne einer Mitberechtigung gemäß § 18 GmbHG) gehaltenen Geschäftsanteil an der MSH mit der laufenden Nummer 34 und einem anteiligen Betrag am Stammkapital der MSH von DM 17,00, entsprechend zusammen rund 21,62 % des Stammkapitals der MSH (zusammen „Einzubringende Geschäftsanteile„), im Wege der Sacheinlage zu erwerben. Die Einbringung der Einzubringenden Geschäftsanteile im Rahmen der Sachkapitalerhöhung erfolgt im Hinblick auf die zusätzliche Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft im Wege einer gemischten Sacheinlage.

Die Sachkapitalerhöhung wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (HR B 39473) wirksam.

II.

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG: Begebung von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss

Die Ordentliche Hauptversammlung hat zudem unter Tagesordnungspunkt 8 die Begebung von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlage im Gesamtnennbetrag von EUR 151.000.000,00, eingeteilt in 1.510 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100.000,00 („Wandelschuldverschreibungen„) beschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen gewähren ihren Inhabern Wandlungsrechte auf anfänglich insgesamt bis zu 27.859.778 neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,56 („Wandlungsaktien„), für deren Ausgabe das Bedingte Kapital 2021/​I (siehe nachstehend unter III.) geschaffen werden soll. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen wurde ausgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen werden zu dem Zweck ausgegeben, die Einzubringenden Geschäftsanteile im Wege der Sacheinlage zu erwerben. Die Einbringung der Einzubringenden Geschäftsanteile im Rahmen der Begebung der Wandelschuldverschreibungen erfolgt im Hinblick auf die zusätzliche Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft im Wege einer gemischten Sacheinlage.

Der Beschluss der Ordentlichen Hauptversammlung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (HR B 39473) hinterlegt.

III.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG: Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021/​I zur Bedienung der Wandelschuldverschreibungen

Die Ordentliche Hauptversammlung hat ferner unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 89.476.079,21 durch Ausgabe von bis zu 35.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,56, bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2021/​I„) und die Satzung der Gesellschaft entsprechend um einen neuen § 4 Abs. 9 zu ergänzen. Das Bedingte Kapital 2021/​I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen. Die Ausgabe der neuen Aktien darf nur zu einem Wandlungspreis erfolgen, welcher den Vorgaben des Beschlusses der Ordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 entspricht.

Die Ausgabe der neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021/​I erfolgt an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlage. Als Gegenstand der Sacheinlage für die Begebung der Wandelschuldverschreibungen und die Sachkapitalerhöhung hat die Convergenta die Einzubringenden Geschäftsanteile in die Gesellschaft einzubringen. Als Gegenleistung für diese Sacheinlage gewährt die Gesellschaft der Convergenta eine gemischte Bar- und Sachleistung, die neben der Ausgabe der Neuen Aktien und der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen auch aus einer Barzahlung in Höhe von EUR 130.000.000,00 besteht.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen und soweit nicht bestehende Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn desjenigen Geschäftsjahres am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt ihrer Entstehung durch Ausübung von Wandlungsrechten noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Der Vorstand der Gesellschaft wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Das Bedingte Kapital 2021/​I wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (HR B 39473) wirksam.

IV.

Weitere Einzelheiten

Wegen weiterer Einzelheiten und des vollständigen Wortlauts des von der Ordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschlusses wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 8 der Einberufung der Ordentlichen Hauptversammlung verwiesen, der am 7. Januar 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und von der Ordentlichen Hauptversammlung unverändert am 17. Februar 2021 beschlossen wurde.

 

Düsseldorf, im Februar 2021

CECONOMY AG

Der Vorstand

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