Celesio AG – Dividendenbekanntmachung

Celesio AG

Stuttgart

ISIN: DE000CLS1001, WKN: CLS100

Dividendenbekanntmachung
(zugleich Bekanntmachung im Auftrag der McKesson Deutschland GmbH & Co. KGaA zur Garantiedividende für das Geschäftsjahr 2014 und zur Ausgleichszahlung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 der Celesio AG)

Zwischen der Celesio AG als beherrschter Gesellschaft und der McKesson Deutschland GmbH & Co. KGaA als beherrschender Gesellschaft besteht seit dem 2. Dezember 2014 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („BGAV“). Eine Gewinnabführung findet nach dem BGAV erstmals für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. März 2015 statt.
Gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 3 des BGAV garantiert die McKesson Deutschland GmbH & Co. KGaA den außenstehenden Aktionären für das Geschäftsjahr 2014 eine Garantiedividende von EUR 0,83 je Stückaktie. Für die nachfolgenden Geschäftsjahre wird für die Dauer des BGAV eine Ausgleichszahlung in gleicher Höhe je Stückaktie und vollem Geschäftsjahr gewährt.

Der Bilanzgewinn der Celesio AG für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 709.297.135,00 wurde nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11. August 2015 (TOP 3.) vollständig in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Die McKesson Deutschland GmbH & Co. KGaA hatte gegenüber der Celesio AG ihre Bereitschaft erklärt, die Garantiedividende für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 0,83 vollständig zu übernehmen und an die außenstehenden Aktionäre zu zahlen.

Danach wird an die Aktionäre der Celesio AG für das Geschäftsjahr 2014 eine Garantiedividende von jeweils EUR 0,83 je Stückaktie sowie für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. März 2015 eine anteilige Ausgleichszahlung von jeweils EUR 0,21 je Stückaktie geleistet.

Die Zahlungen für beide Geschäftsjahre erfolgen voraussichtlich ab dem 12. August 2015 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken unter Abzug von 25 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 Prozent) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer, ohne dass weitere Veranlassungen der Aktionäre erforderlich sind.

Bei inländischen nicht von der Steuer befreiten Aktionären haben diese Beträge grundsätzlich Abgeltungswirkung. Unter bestimmten Bedingungen können diese Beträge im Rahmen der Steuererklärung gegen die Ertragssteuerschuld angerechnet werden.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer entfällt bei solchen unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem ausländischen Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ermäßigen. Anträge auf Erstattung des Ermäßigungsbetrages können beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden.

Zentrale Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

 

Stuttgart, im August 2015

Celesio AG

Der Vorstand

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