Columba Equity AG
München
Amtsgericht München, HRB Nr. 217087
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
11. Juli 2018, 15.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Notars Dr. Schaub Marienplatz 4, 80331 München |
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
TOP 1
1. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 5.900.000 auf ein neues Grundkapital von EUR 6.000.000 durch Ausgabe von bis zu 5.900.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit der Ermächtigung zum teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre sowie die damit verbundene Satzungsänderung
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TOP 2
Sonstiges
Teilnahme an der Hauptversammlung
Für die Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gelten mangels abweichender Satzungsbestimmungen die neuen Gesetzesbestimmungen.
Die Satzung der Columba Equity AG sieht keine von § 123 AktG abweichenden Bestimmungen vor, weshalb sich die Aktionäre nicht vor der Versammlung anzumelden haben.
Bei Inhaberaktien ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts im Falle von Rechtsübertragungen urkundlich nachzuweisen, der originäre Zeichner benötigt keinen Nachweis.
Zur organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung werden die Aktionäre gebeten, sich bei folgender Stelle anzumelden:
Columba Equity AG
Sendlinger Straße 7, 80331 München
Fax +49 89 992919-19
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung EUR 100.000 und ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede der 100.000 Stückaktien gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Stimmrechtsausübung/Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und – soweit sie stimmberechtigt sind – das Stimmrecht auszuüben.
Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Übersendung per Fax genügt nicht.
Gegenanträge, Wahlvorschläge, Ergänzung der Tagesordnung
Gegenanträge oder Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Columba Equity AG
Sendlinger Straße 7, 80331 München
Fax +49 30 2089817-49
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.columba-equity.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden.
Auskunftsrecht
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Der Vorstand kann unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen von der Beantwortung einzelner Fragen absehen.
München, den 23. März 2018
Columba Equity AG
Der Vorstand