Compleo Charging Solutions AG: Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Compleo Charging Solutions AG

Dortmund

Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (§ 197 Satz 3 UmwG, §§ 31 Abs. 1, 3, 96 ff. AktG)

Die Compleo Charging Solutions AG ist durch Formwechsel der Compleo Charging Solutions GmbH entstanden. Der Formwechsel ist am 3. September 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund eingetragen und damit wirksam geworden.

Die für den Formwechsel stimmenden Gesellschafter hatten bei der Beschlussfassung über die Umwandlung am 25. August 2020 drei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zum ersten Aufsichtsrat gewählt, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Der erste Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Nach Ansicht des Vorstands ist der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aktionärsvertretern zu besetzen, da die Gesellschaft weniger als 500 Mitarbeiter hat, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG. Der Aufsichtsrat wird nur von den Aktionäre gewählt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb einer Frist von einem Monat nach dieser Bekanntmachung das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Dortmund anrufen.

 

Dortmund, im September 2020

Der Vorstand

Jens Stolze                Checrallah Kachouh                Georg Karl Eberhard Griesemann

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