DEMEKON Entertainment AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

DEMEKON Entertainment AG

München

AG München, HRB 153718

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

09.12.2020 um 09.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Friedrich-Herschel-Straße 5, 81679 München,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der DEMEKON Entertainment AG

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEMEKON Entertainment AG zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats der DEMEKON Entertainment AG für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 1.633.204,60 vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für deren Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für deren Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Satzung mit EUR 1.500,00 (zzgl. USt. soweit anfallend) je einfachem Mitglied sowie mit EUR 3.000,00 (zzgl. USt. soweit anfallend) für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 festzusetzen. Bei zeitanteiliger Mitgliedschaft gelten die vorgenannten Vergütungen pro rata temporis.

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Friedrich-Herschel-Str. 5, 81679 München, zur Einsicht durch die Aktionäre ausgelegt:

der festgestellte Jahresabschluss der DEMEKON Entertainment AG für das Geschäftsjahr 2019

Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind laut Ziffer 13.2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Ihre Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens bis zum Ablauf des 02.12.2020, 24.00 Uhr, unter der Anschrift DEMEKON Entertainment AG, Friedrich-Herschel-Str. 5, 81679 München, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 089-452420300 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse

kundenservice@demekon-ag.de

zugegangen sein.

Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z. B. durch eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Fall einer Teilnahme und Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich ist.

Für die Erteilung der Vollmacht bzw. deren Widerruf gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf stehen folgende Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung:

DEMEKON Entertainment AG
Friedrich-Herschel-Str. 5
81679 München
E-Mail: kundenservice@demekon-ag.de
Fax: 089-452420300

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung diesen Nachweis beim Einlass vorweist.

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter“) für die Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, gemäß den Weisungen der Aktionäre abzustimmen. Ihm müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisungserteilung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können die Stimmrechte von dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft jeweils nicht vertreten werden. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.

Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen spätestens bis zum Ablauf des 02.12.2020 Uhr bei der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen.

Daneben kann eine Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters bis zum Beginn der Abstimmung auch noch auf der Hauptversammlung selbst erfolgen.

Sollte der Aktionär oder eine von ihm bevollmächtigte Person an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen, wird eine zuvor erteilte Vollmacht an die von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannten Mitarbeiter nebst Weisungen gegenstandslos.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden:

DEMEKON Entertainment AG
Friedrich-Herschel-Str. 5
81679 München
E-Mail: kundenservice@demekon-ag.de
Fax: 089-452420300

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 25.11.2020, der Gesellschaft zugehen. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich dem Aktionärskreis zugänglich gemacht.

 

München, den 30.10.2020

DEMEKON Entertainment AG

Der Vorstand

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