Deutsche Annington Immobilien SE – Ausgabe von Schuldverschreibungen

Deutsche Annington Immobilien SE
Düsseldorf
ISIN: DE000A1ML7J1 / WKN A1ML7J
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Eintragung eines genehmigten Kapitals 2015 mit der Möglichkeit zum
Bezugsrechtsausschluss sowie Eintragung eines bedingten Kapitals 2015 und
Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen mit der Möglichkeit des
Bezugsrechtsausschlusses)

Genehmigtes Kapital 2015

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Annington Immobilien SE („Deutsche Annington“) hat am 30. April 2015 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 29. April 2020 um bis zu EUR 170.796.534,00 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 170.796.534 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2015“).

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5 AktG auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Beschluss der Hauptversammlung vom 30. April 2015 zu Tagesordnungspunkt 9 im Einzelnen bezeichneten Fällen auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des vorgenannten Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 19. März 2015 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung der Deutsche Annington unter dem Tagesordnungsordnungspunkt 9 angegeben. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 2. Juni 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Düsseldorf (HRB 68115) eingetragen.

Bedingtes Kapital 2015 und Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Annington hat am 30. April 2015 des Weiteren beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. April 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Nennbetrag von bis zu EUR 5.311.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 177.053.114,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeiten vorsehen, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sacheinlage erfolgen.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Beschluss der Hauptversammlung vom 30. April 2015 zu Tagesordnungspunkt 10 im Einzelnen bezeichneten Fällen auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des vorgenannten Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 19. März 2015 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung der Deutsche Annington unter dem Tagesordnungsordnungspunkt 10 angegeben. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 2. Juni 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Düsseldorf (HRB 68115) eingetragen.

Düsseldorf, den 3. Juni 2015

Deutsche Annington Immobilien SE

Der Vorstand

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