Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG
Hamburg
Amtsgericht Hamburg, HRB 140088
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 und § 21 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an der Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG mit Sitz in Hamburg – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. Gleichzeitig teilte sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 2 AktG mit, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.
Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 und § 21 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – an der Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG mit Sitz in Hamburg, mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. Gleichzeitig teilte sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 2 AktG mit, dass der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, eine Mehrheitsbeteiligung an der Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.
Herr Wilhelm K. T. Zours, geboren am 28. Juli 1961, Deutschland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mehr als der vierte Teil der Aktien – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 – an der Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG mit Sitz in Hamburg, mittelbar gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. Gleichzeitig teilte er uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass ihm eine Mehrheitsbeteiligung an der Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG mittelbar gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.
Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG
Der Vorstand