Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG

Hamburg

Amtsgericht Hamburg, HRB 140088

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 und § 21 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an der Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG mit Sitz in Hamburg – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. Gleichzeitig teilte sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 2 AktG mit, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 und § 21 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) – an der Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG mit Sitz in Hamburg, mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. Gleichzeitig teilte sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 2 AktG mit, dass der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, eine Mehrheitsbeteiligung an der Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Herr Wilhelm K. T. Zours, geboren am 28. Juli 1961, Deutschland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mehr als der vierte Teil der Aktien – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 – an der Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG mit Sitz in Hamburg, mittelbar gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. Gleichzeitig teilte er uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass ihm eine Mehrheitsbeteiligung an der Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG mittelbar gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, unmittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG

Der Vorstand

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