Deutsche Geothermische Immobilien AG – Absage der ordentlichen Hauptversammlung am 17. November 2017

Deutsche Geothermische Immobilien AG

Frankfurt am Main

Absage der ordentlichen Hauptversammlung am 17. November 2017

Die auf den 17. November 2017 um 11.00 Uhr einberufene ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Geothermische Immobilien AG wurde heute Nachmittag durch den Vorstand abgesagt und wird nicht stattfinden. Die im Bundesanzeiger vom 10. Oktober 2017 bekanntgemachte und durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 2. November 2017 um die Tagesordnungspunkte 6 bis 9 ergänzte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos. Ein neuer Termin für die ordentliche Hauptversammlung wird kurzfristig bestimmt werden, voraussichtlich für die zweite Januar-Hälfte 2018.

Hintergrund der Absageentscheidung sind Informationen, die dem Vorstand kurzfristig zugetragen wurden und deren Wahrheitsgehalt und Bedeutung noch überprüft werden müssen, die jedoch im Falle ihrer Richtigkeit wesentlich für die Entscheidungsfindung der Hauptversammlung zu mehreren der mit der erweiterten Tagesordnung angekündigten Beschlussgegenständen sein könnten. Deshalb hat der Vorstand heute entschieden, die Sachverhalte zunächst aufzuklären, damit die Aktionäre in einer alsbald neu einzuberufenden Hauptversammlung auf umfassender und vollständiger Sachverhaltsgrundlage die Tagesordnung erörtern und Beschlüsse fassen können. Gegenstand der neuen Einberufung wird selbstverständlich die erweiterte Tagesordnung sein, wie im Bundesanzeiger am 10. Oktober und 2. November 2017 bekannt gemacht.

 

16.11.2017

Der Vorstand

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