Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Deutsche Grundstücksauktionen AG Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 | 18.05.2020 |
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Deutsche Grundstücksauktionen AGBerlinISIN: DE0005533400
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Deutschen Grundstücksauktionen AG für das Geschäftsjahr 2019 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 514.503,92 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Neufassung der Satzung Die Satzung soll an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst sowie redaktionell und inhaltlich aktualisiert werden. Was die inhaltlichen Änderungen anbelangt, sollen unter anderem die bislang in § 17 der Satzung vorgesehenen Regelungen über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts – entsprechend aktuellen Standards bei Publikumsgesellschaften – vereinfacht werden. Zu diesem Zweck soll namentlich die bislang vorgesehene Hinterlegung von Aktien dadurch ersetzt werden, dass die Aktionäre nach § 15 Abs. 2 der vorgeschlagenen Neufassung der Satzung künftig ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut nachweisen, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezieht und der in der Einberufung bestimmten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen muss. Ferner sollen insbesondere die bislang in § 11 und § 12 der Satzung vorgesehenen Regelungen über die Beschlussfassung und die Sitzungen des Aufsichtsrats an die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation (z.B. per E-Mail) angepasst werden. Weiterführende Erläuterungen zu dem Vorschlag der Verwaltung zur Neufassung der Satzung sowie eine Gegenüberstellung der aktuell geltenden Fassung der Satzung und der vorgeschlagenen Neufassung sind über die Internet-Adresse
abrufbar. Der Vorstand wird die vorgeschlagene Neufassung der Satzung auch in der virtuellen Hauptversammlung selbst noch einmal erläutern. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor diesem Hintergrund vor, die Satzung insgesamt aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter für die in § 8 (1) dieser Satzung bestimmte Amtszeit. Die Wahl erfolgt unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten anwesenden Mitglieds des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder bestellt worden sind, in einer ohne besondere Einberufung stattfindenden Sitzung. Scheiden im Laufe der Wahlperiode der Vorsitzende oder der Stellvertreter aus ihrem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen vorzunehmen.
Der Aufsichtsrat setzt im Rahmen von Gesetz und Satzung seine Geschäftsordnung selbst fest.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben. Dabei gilt eine Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe. Satzungsänderungen bedürfen – abgesehen vom Fall des § 8 (4) – einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
Die Gesellschaft trägt die Kosten der Umwandlung in Höhe von bis zu DM 100.000,00.“ |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Dipl.-Kfm. Maximilian Graf von Schwerin, Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in Berlin, geschäftsansässig Spichernstraße 2 in 10777 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und zu unserem HV-Portal; Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung aufgrund eines Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569) (nachfolgend COVID-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – an dieser Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Die virtuelle Hauptversammlung wird am 26. Juni 2020 ab 10:30 Uhr (MESZ) stattfinden und live in Bild und Ton über unser unter der Internetadresse
www.dgainvestor.de/HV2020
zugängliches HV-Portal übertragen. Aktionäre, die – in Person oder durch Bevollmächtigte – die Hauptversammlung über das HV-Portal in Bild- und Ton verfolgen möchten, müssen sich fristgemäß zur Hauptversammlung anmelden (siehe unten, „Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts“). Die Zugangsdaten für das HV-Portal erhalten die Aktionäre im Anschluss an ihre Anmeldung mit Ihrer Stimmrechtskarte. Über das HV-Portal können die Aktionäre – in Person oder durch Bevollmächtigte – unter anderem auch Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen oder Widerspruch zur Niederschrift erklären.
Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft anmelden und ebenfalls bis spätestens Freitag, den 19. Juni 2020, bei unserer Gesellschaft (c/o Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München, Telefax: +49 (89) 21027-289, E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de) oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar während der üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen oder ihre Aktien bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt halten; zum Nachweis des Anteilsbesitzes ist im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einer Wertpapiersammelbank oder einem Notar eine Bescheinigung über die Hinterlegung, andernfalls ein entsprechender Depotnachweis über den Depotbestand und die Depotsperre bei der Gesellschaft einzureichen.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse schriftlich, per Telefax oder (auf elektronischem Weg) per E-Mail zugehen:
Deutsche Grundstücksauktionen AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (89) 21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Wir bitten, den Nachweis des Anteilsbesitzes (Bescheinigung über die Hinterlegung bzw. den oben genannten Depotnachweis) ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse zu übersenden.
Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und Nachweis ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Stimmrechtskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Stimmrechtskarten enthalten insbesondere die Zugangsdaten, die für die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals benötigt werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung sowie des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch (elektronische) Briefwahl
Aktionäre, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe vorstehend, „Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts“), können ihre Stimme per (elektronischer) Briefwahl abgeben. Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl steht Ihnen das unter
www.dgainvestor.de/HV2020
zugängliche HV-Portal zur Verfügung. Die Briefwahl wird bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 26. Juni 2020 möglich sein. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege der Briefwahl über das HV-Portal erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe oben, „Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts“), außerdem die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden in der Hauptversammlung vor Ort sein und üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ferner nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Die Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie deren Änderung oder Widerruf ist an die nachfolgend genannte Adresse oder Telefax-Nummer bis spätestens zum 25. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), möglich:
Deutsche Grundstücksauktionen AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (89) 21027-289
Zudem ist eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das unter der Internetadresse
www.dgainvestor.de/HV2020
zugängliche HV-Portal oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
inhaberaktien@linkmarketservices.de
(z. B. als eingescannte pdf-Datei) möglich. Über das HV-Portal oder die genannte E-Mail-Adresse können die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die Änderung oder der Widerruf zuvor über das HV-Portal oder per E-Mail erteilter Vollmachten und Weisungen auch noch während der Hauptversammlung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen erfolgen.
Werden sowohl das Stimmrecht im Wege der (elektronischen) Briefwahl ausgeübt als auch Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe oben, „Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts“), können ihre versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere das Stimmrecht, auch durch einen sonstigen Bevollmächtigten ausüben lassen. Sonstige Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich unter den in dieser Einberufung genannten Voraussetzungen im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Ausübung von versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere des Stimmrechts, über das HV-Portal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass dieser vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versandten Zugangsdaten erhält.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstigen den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig abzustimmen.
Die Vollmacht, ein Nachweis der Bevollmächtigung sowie der Widerruf einer erteilten Vollmacht kann der Gesellschaft – auch noch am Tag der Hauptversammlung – elektronisch unter Nutzung des unter der Internetadresse
www.dgainvestor.de/HV2020
zugänglichen HV-Portals oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
inhaberaktien@linkmarkertservices.de
übermittelt werden. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf einem anderen als den vorgenannten Übermittlungswegen, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 25. Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) an die oben unter „Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“ genannte Adresse oder Telefax-Nummer übermittelt werden.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 1. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an folgende Adresse:
Deutsche Grundstücksauktionen AG
– Der Vorstand –
Kurfürstendamm 65
10707 Berlin
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge übersenden, welche unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.dgainvestor.de/HV2020
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht werden.
Anträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und eine etwaige Begründung brauchen insbesondere nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 11. Juni 2020, 24.00 Uhr, der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse zugehen:
Deutsche Grundstücksauktionen AG
– Der Vorstand –
Kurfürstendamm 65
10707 Berlin
Telefax: +49 30 884 68 888
E-Mail: HV2020@dga-ag.de
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Bis spätestens zum Ablauf des 24. Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), über das unter der Internetadresse
www.dgainvestor.de/HV2020
zugängliche HV-Portal bei der Gesellschaft zugegangene zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge von zur Ausübung des Stimmrechts berechtigten Aktionären (siehe oben, „Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts“) oder ihren Bevollmächtigten werden im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt.
Fragemöglichkeit der Aktionäre
Den Aktionären, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind (siehe oben, „Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts“), wird – in Person oder durch einen Bevollmächtigten – nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 des COVID-19-Gesetzes eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Fragen von Aktionären sind bis spätestens 24. Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich über das unter der Internetadresse
www.dgainvestor.de/HV2020
zugängliche HV-Portal einzureichen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll
Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können – in Person oder durch einen Bevollmächtigten – von Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das HV-Portal unter
www.dgainvestor.de/HV2020
auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären.
Der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie weitergehende Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 5 (Neufassung der Satzung), einschließlich einer Gegenüberstellung der aktuell geltenden Fassung der Satzung und der vorgeschlagenen Neufassung, sind über die Internet-Adresse
www.dgainvestor.de/HV2020
abrufbar und werden den Aktionären unter der vorstehend genannten Internetseite auch während der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Hinweise zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie ebenfalls unter
www.dgainvestor.de/HV2020
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung und Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz vorliegt. Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht, bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.
Berlin, im Mai 2020
Deutsche Grundstücksauktionen AG
Der Vorstand