ENCAVIS AG: Bezugsangebot

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ENCAVIS AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 18.05.2020

These materials are not an offer or the solicitation of an offer for sale or subscription of the shares of ENCAVIS AG in the United States of America. The subscription rights and the shares referred to herein may not, at any time, be offered, sold, delivered or otherwise transferred within or into the United States of America absent registration or an exemption from registration under the U.S. Securities Act of 1933, as amended („Securities Act“). ENCAVIS AG has not registered and does not intend to register the subscription rights and/or the shares under the Securities Act or publicly offer the subscription rights and/or shares in the United States of America.

ENCAVIS AG

Hamburg

– Wertpapier-Kenn-Nummer 609 500 –
– ISIN DE0006095003 –

BEZUGSANGEBOT

Der Vorstand der ENCAVIS AG (nachfolgend die „Gesellschaft“ oder „ENCAVIS AG“) hat am 13. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Genehmigte Kapital 2017 nach § 6 der Satzung in Höhe von EUR 54.524.897,00 (das „Genehmigte Kapital 2017“) zu nutzen und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 137.039.147,00 um bis zu EUR 2.274.508,00 auf bis zu EUR 139.313.655,00 durch Ausgabe von bis zu 2.274.508 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) gegen Sacheinlagen zu erhöhen.

Nach § 6 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2022 (einschließlich) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Die durch den Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 entstandenen Dividendenansprüche in Höhe von EUR 0,26 je dividendenberechtigter Stückaktie werden nach Wahl der Aktionäre entweder (i) ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft (nachfolgend auch „Aktiendividende“ genannt) geleistet werden. Von dem Dividendenanspruch in Höhe von EUR 0,26 pro Aktie unterliegt ein Teilbetrag in Höhe von EUR 0,08 pro Aktie (der „Sockeldividendenanteil“) nicht dem Wahlrecht des Aktionärs und wird mithin an alle Aktionäre – unabhängig davon, ob sie sich für die ausschließliche Bardividende oder für die Aktiendividende entscheiden – nach Abzug der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer in jedem Fall in bar ausgezahlt. Der Sockeldividendenanteil dient dazu, die mögliche Steuerpflicht des Aktionärs (Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) hinsichtlich des gesamten Dividendenanspruchs in Höhe von EUR 0,26 pro Aktie zu erfüllen. Dadurch ist gewährleistet, dass auch ein Aktionär, der sich für die Aktiendividende entscheidet, keine Zuzahlung in bar erbringen muss, um seine mögliche Steuerpflicht zu erfüllen. Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von EUR 0,18 pro Aktie (der „Anteilige Dividendenanspruch“) steht als Anteiliger Dividendenanspruch zum Bezug Neuer Aktien zur Verfügung. Nach Ermittlung der Höhe der Gesamtzahl der auszugebenden Neuen Aktien beabsichtigt der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats voraussichtlich am 15. Juni 2020 in einem konkretisierenden Beschluss den genauen Betrag der Kapitalerhöhung sowie die Anzahl der Neuen Aktien festzusetzen. Die Neuen Aktien werden mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2020 ausgegeben.

Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage dient der Lieferung Neuer Aktien an Aktionäre, die die Aktiendividende durch entsprechende Bezugsrechtsausübung wählen. Sie wird nur in dem Umfang durchgeführt, in dem innerhalb der Bezugsfrist von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Für je eine Neue Aktie sind hierzu nach dem Kapitalerhöhungsbeschluss 60,25 Anteilige Dividendenansprüche als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen. Der Kapitalerhöhung liegt somit ein Bezugsverhältnis von 60,25 : 1 zugrunde; das heißt, dass Aktionäre der Gesellschaft eine Neue Aktie für je 60,25 bestehende Aktien bzw. die hierauf entfallenden Anteiligen Dividendenansprüche beziehen können (nachfolgend das „Bezugsverhältnis“). Unter Berücksichtigung des Betrags des einzelnen Anteiligen Dividendenanspruchs von je EUR 0,18 ergibt sich hieraus ein rechnerischer Bezugspreis von EUR 10,845 je Neuer Aktie (nachfolgend der „Bezugspreis“).

Die bei Bezugsrechtsausübung einzubringenden Anteiligen Dividendenansprüche und die damit untrennbar verbundenen Bezugsrechte werden den Depotbanken am 18. Mai 2020 durch die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn (nachfolgend „Clearstream“) unter einer eigenständigen Wertpapierkenn-Nummer automatisch eingebucht (ISIN: DE000A289AR3/ WKN: A289AR). Die Buchung des Anteiligen Dividendenanspruchs verkörpert zugleich das entsprechende Bezugsrecht. Maßgeblich für die Ermittlung der Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte ist der jeweilige Depotbestand an dividendenberechtigten Aktien der Gesellschaft am 15. Mai 2020, abends (da die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen zwei Handelstage dauert, bildet dieser Depotbestand die Aktionärsstellung am 13. Mai 2020, abends, ab). Es obliegt den Depotbanken, die Anteiligen Dividendenansprüche und Bezugsrechte in die Depots der einzelnen Aktionäre einzubuchen. Seit 14. Mai 2020 werden die Aktien der Gesellschaft „ex Dividende“ bzw. „ex Bezugsrecht“ gehandelt.

Die Neuen Aktien werden den dividendenberechtigten Aktionären hiermit nach Maßgabe ihrer jeweiligen im Depot verbuchten Anteiligen Dividendenansprüche sowie der damit verbundenen Bezugsrechte in dem vorstehend genannten Bezugsverhältnis von 60,25 : 1 zum Bezug angeboten (nachfolgend „Bezugsangebot“).

Jeder dividendenberechtigte Aktionär kann sein Bezugsrecht nur in der Weise ausüben, dass er in der Zeit vom

18. Mai 2020 ab Veröffentlichung des Bezugsangebots bis einschließlich 5. Juni 2020

über seine Depotbank während der üblichen Geschäftszeiten (nachfolgend „Bezugsfrist“) unter Verwendung des hierfür von den Depotbanken zur Verfügung gestellten Formblatts (nachfolgend die „Bezugs- und Abtretungserklärung“) die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main („DZ BANK“) – als fremdnützige Treuhänderin unter Abtretung seiner Anteiligen Dividendenansprüche an die DZ BANK – beauftragt und ermächtigt, die Neuen Aktien, die er aufgrund seines Bezugsrechts beziehen möchte, in eigenem Namen, aber für seine Rechnung zu zeichnen und nach Zeichnung und Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister die so bezogenen Neuen Aktien auf ein Clearstream-Depot zugunsten des Wertpapierdepots des jeweiligen Aktionärs zu übertragen.

Aktionäre, die von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen, haben innerhalb der Bezugsfrist die Anteiligen Dividendenansprüche, die sie zum Bezug der Neuen Aktien einsetzen wollen, durch fristgemäße Abgabe ihrer Bezugs- und Abtretungserklärung über die Depotbanken an die DZ BANK abzutreten. Die Bezugsrechtsausübung wird mit der rechtzeitigen Umbuchung der entsprechenden Anteiligen Dividendenansprüche von der ISIN DE000A289AR3 / WKN A289AR in die ISIN DE000A289AS1 / WKN A289AS wirksam. Geht die Bezugs- und Abtretungserklärung des Aktionärs innerhalb der Bezugsfrist bei seiner Depotbank ein, gilt die Umbuchung noch als rechtzeitig erfolgt, wenn die Umbuchung bei Clearstream spätestens um 18:00 Uhr MESZ am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Bezugsfrist bewirkt ist. Nicht oder nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.

Bei Nichtausübung oder nicht fristgemäßer Ausübung der Bezugsrechte erfolgt die Auszahlung der Anteiligen Dividendenansprüche ohne weitere Veranlassung ausschließlich in bar. Ferner erhält der Aktionär, sofern er eine nicht durch 60,25 teilbare Anzahl von Anteiligen Dividendenansprüchen hält, für die nach Teilung durch 60,25 verbleibende Anzahl von Anteiligen Dividendenansprüchen in jedem Fall die Dividende in bar („Restausgleich“). Dies gilt auch für eine Gesamtanzahl Anteiliger Dividendenansprüche kleiner als 60,25.

Die DZ BANK wird das Bezugsangebot aufgrund einer hierzu mit der Gesellschaft abgeschlossenen Vereinbarung als Bezugsstelle und fremdnütziger Treuhänder für die Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausüben, abwickeln. Die DZ BANK ist verpflichtet, die ihr abgetretenen Anteiligen Dividendenansprüche nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen, die Neuen Aktien für Rechnung derjenigen Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausüben, zu zeichnen sowie entsprechend dem Bezugsverhältnis von 60,25 : 1 (und damit zum rechnerischen Bezugspreis von EUR 10,845 je Neuer Aktie) die Neuen Aktien an die jeweiligen Aktionäre zu liefern. Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 16. Juni 2020 von der DZ BANK gezeichnet werden. Mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird bis zum 19. Juni 2020 gerechnet.

Bezugsstelle und Zahlstelle
Bezugsstelle und Zahlstelle für die Dividende der Gesellschaft ist die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main.

Kein Bezugsrechtshandel
Ein Handel der Bezugsrechte ist von der Gesellschaft oder der DZ BANK nicht vorgesehen und wird auch nicht durch die Gesellschaft oder die DZ BANK organisiert werden. Ferner wird ein An- und Verkauf von Bezugsrechten auch nicht durch die Gesellschaft oder die DZ BANK vermittelt werden. Die einem Aktionär zustehenden Bezugsrechte sind jedoch bis zu ihrer Ausübung gemeinsam mit den Anteiligen Dividendenansprüchen, mit denen sie untrennbar verbunden sind, frei übertragbar.

Festlegung des Betrags der Kapitalerhöhung
Nach Ablauf der Bezugsfrist und Ermittlung der Gesamtzahl der Aktien, für die die Aktiendividende gewählt wurde, wird der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats voraussichtlich am 15. Juni 2020 in einem konkretisierenden Beschluss den genauen Betrag der Kapitalerhöhung sowie die Anzahl der Neuen Aktien festsetzen.

Form und Verbriefung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden nach der derzeit gültigen Satzung der Gesellschaft als auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei Clearstream zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird.

Auszahlung der Dividende in bar und Lieferung der Neuen Aktien
Die Auszahlung des Restausgleichs sowie der Ausgleich eines etwaigen Restbetrags des Sockeldividendenanteils wird voraussichtlich gemeinsam mit der Zahlung der Dividendenansprüche, für die nicht die Aktiendividende gewählt wurde, am 16. Juni 2020 über die Depotbanken erfolgen.

Die im Rahmen des Bezugsangebotes bezogenen Neuen Aktien werden voraussichtlich am 24. Juni 2020 an die Aktionäre geliefert.

Provision von Depotbanken
Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken unter Umständen eine Depotbankenprovision berechnet. Bitte erkundigen Sie sich wegen der Einzelheiten vorab bei Ihrer Depotbank. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, können weder von der Gesellschaft noch von der DZ BANK erstattet werden. Für die Abwicklung des Bezugsrechts berechnet die DZ BANK den Aktionären, die die Aktiendividende wählen, keine zusätzliche Provision.

Börsenzulassung und Notierung der Neuen Aktien
Die Zulassung der Neuen Aktien zum regulierten Markt an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main und zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie zum regulierten Markt an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg wird voraussichtlich am 10. Juni 2020 beantragt werden. Der Zulassungsbeschluss wird für den 23. Juni 2020 erwartet, vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister. Es ist vorgesehen, sämtliche Neue Aktien am 24. Juni 2020 in die an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg bestehende Notierung der Aktien der ENCAVIS AG (ISIN: DE0006095003 / WKN: 609500) einbeziehen zu lassen.

Entsprechend Artikel 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 lit. g) Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung) wird für die Durchführung des Bezugsangebots und die Zulassung der Neuen Aktien kein Wertpapierprospekt, sondern lediglich ein einheitliches Dokument zur Information nach Artikel 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 lit. g) Prospektverordnung (Prospektbefreiendes Dokument) erstellt. Interessierte Aktionäre sollten vor ihrer Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts das Prospektbefreiende Dokument (abrufbar unter https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/) aufmerksam lesen und sich eingehend über die Gesellschaft informieren. Es wird empfohlen, sich auch über alle sonstigen auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbaren Dokumente zu informieren und diese Informationen in die Entscheidung miteinzubeziehen.

Verkaufsbeschränkungen
Die Bezugsrechte und die Neuen Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Weder die Bezugsrechte noch die Neuen Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“), oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die Neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vorliegt oder sofern eine solche Transaktion nicht darunter fällt und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt.

Erhältlichkeit des Prospektbefreienden Dokuments
Das Bezugsangebot erfolgt auf Grundlage des Prospektbefreienden Dokuments, wonach eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für das öffentliche Angebot, Artikel 1 Abs. 4 lit. h) Prospektverordnung, und die Zulassung, Artikel 1 Abs. 5 lit. g) Prospektverordnung, von an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden in Form von Aktien nicht besteht, „sofern ein Dokument zur Verfügung gestellt wird, das Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten des Angebots oder der Zuteilung dargelegt werden“. Das Dokument ist unter

https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/

veröffentlicht.

 

Hamburg, im Mai 2020

ENCAVIS AG

Der Vorstand

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