Dinkelacker AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Dinkelacker AG
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 18.02.2019

DINKELACKER AG

Stuttgart

– Wertpapier-Kenn-Nummer 553830 –
– ISIN DE 0005538300 –

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 4. April 2019, 11:00 Uhr, im Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle, Willi-Bleicher-Straße 19 in 70174 Stuttgart, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2018 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung zugänglich zu machen und können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.dinkelacker-ag.de

im Bereich „Investor Relations“ abgerufen werden. Die Unterlagen können auch in den Geschäftsräumen am Sitz der DINKELACKER Aktiengesellschaft, Königstraße 18, 70173 Stuttgart, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der DINKELACKER Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von € 9.456.820,08 wird in Höhe von € 9.316.320,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 20,00 je dividendenberechtigter Stückaktie und eines Bonus in Höhe von € 12,00 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Der verbleibende Betrag in Höhe von € 140.500,08 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen 8.865 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende und der Bonus sollen am 9. April 2019 ausgezahlt werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Dr. jur. Jobst Kayser-Eichberg, endet aufgrund des Ablaufs seiner Amtszeit mit der Beendigung dieser Hauptversammlung. Es soll daher eine Neuwahl zum Aufsichtsrat durchgeführt werden.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 4, § 101 Absatz 1 Satz 1 AktG, § 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 2, § 4 Absatz 1 DrittelbG i.V.m. § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern, von denen zwei Mitglieder von der Hauptversammlung und ein Mitglied von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. jur. Jobst Kayser-Eichberg, München, ehem. geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter der Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA, München, erneut für eine volle Amtszeit gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung, somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022/23 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 zu wählen.

Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden Adresse der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle bis spätestens zum Donnerstag, dem 28. März 2019, bis 24:00 Uhr zugehen:

DINKELACKER Aktiengesellschaft
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Abteilung 4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711 / 1 27 – 79 264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in Textform von dem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 14. März 2019 („Nachweisstichtag“), bezieht. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts richtet sich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veräußerungen und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen.

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

DINKELACKER Aktiengesellschaft
Königstraße 18
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711 / 22 21 57 – 29
E-Mail: investor.relations@dinkelacker-ag.de

Information zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Wohnort, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie um die Hauptversammlung durchzuführen. Für die Verarbeitung ist die DINKELACKER Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung für die Teilnahme und für die Ausübung der Rechte der Aktionäre im Rahmen der Hauptversammlung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung für die Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung sowie für – unter Nennung des Namens des Aktionärs erfolgende – Bekanntmachungen von Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich und nach der Satzung der Gesellschaft vorgesehen. Sie ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Rechte der Aktionäre erforderlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Vertretung in der Hauptversammlung gemäß § 135 AktG unter Wahrung der Anonymität des vertretenen Aktionärs. Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten für den Zeitraum von zehn Jahren ab dem Ende des Jahres 2019.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe gemäß Artikel 17 Absatz 3 DSGVO entgegenstehen, sowie das Recht auf Übertragung der von ihnen der Gesellschaft bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem gängigen Dateiformat.

Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

DINKELACKER Aktiengesellschaft
Königstraße 18
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711 / 22 21 57 – 29
E-Mail: investor.relations@dinkelacker-ag.de

Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:

DINKELACKER Aktiengesellschaft
– Der Datenschutzbeauftragte –
Königstraße 18
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711 / 22 21 57 – 29
E-Mail: investor.relations@dinkelacker-ag.de

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu.

 

Stuttgart, im Februar 2019

DINKELACKER Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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