DIS AG: Hinweis über die bevorstehende Verschmelzung der alma mater GmbH mit Sitz in Düsseldorf mit der DIS AG mit Sitz in Düsseldorf gem. § 62 Abs.3 Satz 2 UmwG

DIS AG

Düsseldorf

Hinweis über die bevorstehende Verschmelzung der alma mater GmbH mit Sitz
in Düsseldorf mit der DIS AG mit Sitz in Düsseldorf gem. § 62 Abs.3 Satz 2 UmwG

Gemäß § 62 Abs.3 Umwandlungsgesetz (UmwG) wird bekannt gemacht, dass eine Verschmelzung der DIS AG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 34345, als übernehmender Rechtsträger und der alma mater GmbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 72138, als übertragender Rechtsträger erfolgen soll.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags sowie die gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen sind in den Geschäftsräumen der DIS AG unter der Anschrift Fritz-Vomfelde-Straße 26 in 40547 Düsseldorf ausgelegt und können dort während der üblichen Geschäftszeiten von den Aktionären der DIS AG eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der DIS AG eingereicht.

Die DIS AG hält mit mehr als neun Zehntel des Stammkapitals der alma mater GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ist daher ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der DIS AG nicht erforderlich. Gemäß § 62 Abs. 2 UmwG haben die Aktionäre der DIS AG allerdings das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird; wird ein solches Einberufungsverlangen von Aktionären der DIS AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der DIS AG erreichen, gestellt, ist abweichend zu § 62 Abs. 1 UmwG ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der DIS AG erforderlich (§ 62 Abs. 2 UmwG). Die Aktionäre der DIS AG werden hiermit auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen. Das Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an die DIS AG, Vorstand, Fritz-Vomfelde-Straße 26, 40547 Düsseldorf, zu richten.

 

Düsseldorf, im Oktober 2020

DIS AG

Der Vorstand

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