DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die DLE Group AG, Berlin, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft unmittelbar gehört. Überdies gehört ihr eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) i.S.d. § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 1 AktG.

 

Berlin, im Februar 2021

DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG

Der Vorstand

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