DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG: Ordentliche Hauptversammlung 2020

DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG

Berlin

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 22. Dezember 2020, um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Europa-Center (19. OG), Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung 2020

ein.

Hinweis: Abhaltung im Wege einer Hauptversammlung mit physischer Präsenz

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 wird als Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Von der auf Grundlage des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 („COVID-19-Abmilderungsgesetz“) bestehenden Möglichkeit, die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder Gesellschaft oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten, wird kein Gebrauch gemacht. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats allerdings gemäß Art. 2 § 1 Absatz 5 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes entschieden, die Hauptversammlung abweichend von § 175 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes nicht innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres, sondern später innerhalb des Geschäftsjahres stattfinden zu lassen. Er hat ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, von der in Art. 2 § 1 Absatz 3 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, abweichend von § 123 Absatz 1 AktG die Einberufungsfrist auf spätestens den 21. Tag vor der Versammlung zu verkürzen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG für das Geschäftsjahr 2019

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.

Die vorstehenden Unterlagen einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG, Europa-Center (19. OG), Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 4.869.918,24 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,23 je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt EUR 4.600.000;

Einstellung eines Betrags von EUR 243.495,92 in die gesetzliche Rücklage gem. § 150 Abs. 2 AktG;

Gewinnvortrag des übrigen Bilanzgewinns in Höhe von EUR 26.422,32 auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 für den Fall zu wählen, dass die Gesellschaft prüfpflichtig ist oder der Jahresabschluss der Gesellschaft einer freiwilligen Prüfung unterzogen werden soll.

6.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt festzusetzen:

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für das Geschäftsjahr 2020 einen Betrag von EUR 20.000,00. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten einen Betrag von EUR 18.000,00. Sofern einzelne Mitglieder nicht im gesamten Geschäftsjahr 2020 Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft waren, erhalten Sie die Vergütung pro rata temporis.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 21.1 der Satzung der DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Ihre Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 15. Dezember 2020, 24:00 Uhr, unter der Anschrift Europa-Center (19. OG), Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer +49 (0)30 886 267 411 oder per E-Mail unter der Anschrift mail@dle.ag zugegangen sein. Sofern Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sie ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft unter der Anschrift Europa-Center (19. OG), Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer +49 (0)30 886 267 411, oder per E-Mail unter der Anschrift mail@dle.ag zu überweisen. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am Montag, den 07. Dezember 2020, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Verantwortliche im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“), der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, ist:

DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG
Tauentzienstraße 11
10789 Berlin
Tel.: +49 (0)30 886 267 40
Fax: +49 (0)30 886 267 411
E-Mail: mail@dle.ag

Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Aktionäre (auch für Fragen zum Datenschutz) wie folgt:

DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG
Data Protection Officer
Tauentzienstraße 11
10789 Berlin
Tel.: +49 (0)30 886 267 40
Fax: +49 (0)30 886 267 411
Mail: datenschutz@dle.ag

Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung werden regelmäßig folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

Vor- und Nachname, Titel, Anschrift, E-Mail-Adresse;

Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien;

bei einem von einem Aktionär etwaig benannten Stimmrechtsvertreter auch dessen personenbezogene Daten (insbesondere dessen Name und Wohnort); sowie

Informationen zu Präsenz, Anträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären zu der Hauptversammlung.

Im Falle von zugänglich zu machenden Gegenanträgen, Wahlvorschlägen oder Ergänzungsverlangen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem im Internet unter

www.dle.ag/hauptversammlung

im Bereich „Hauptversammlung“ veröffentlicht.

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Das Teilnehmerverzeichnis kann von Aktionären und Aktionärsvertretern während der Hauptversammlung (§ 129 Absatz 4 Satz 1 Aktiengesetz) und bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung (§ 129 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz) eingesehen werden.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO die Vorschriften des Aktiengesetzes, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Zudem erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO aufgrund des berechtigten Interesses der Gesellschaft an der ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung, einschließlich der Ermöglichung der Ausübung von Aktionärsrechten sowie der Kommunikation mit den Aktionären.

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften die Gesellschaft zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre mit Blick auf ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Verarbeitung Rechte auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) und auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO). Ferner haben die Aktionäre ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich geltend machen, indem sie den oben genannten Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft kontaktieren. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 DGSVO zu.

Die für die Gesellschaft zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstraße 219
10969 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 30 13889-0
Fax: +49 30 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

 

Berlin, im November 2020

DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG

Der Vorstand

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