Dr. Hönle Aktiengesellschaft, Gilching – Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG (Wertpapier-Kenn-Nummer 515710 / ISIN DE0005157101)

Dr. Hönle Aktiengesellschaft

Gilching

Wertpapier-Kenn-Nummer 515710

ISIN DE0005157101

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Es ist beabsichtigt, die ELTOSCH GRAFIX GmbH mit dem Sitz in Pinneberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Pinneberg unter HRB 11690 PI, als übertragene Gesellschaft auf die Dr. Hönle Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Gilching, Landkreis Starnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München unter HRB 127507, als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Die Verschmelzung soll im Wege der Aufnahme durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft unter deren Auflösung ohne Abwicklung auf die übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG erfolgen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde im Entwurf zum Handelsregister der Dr. Hönle Aktiengesellschaft eingereicht.

Die gemäß §§ 62 Abs. 3 Satz 1, 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Dr. Hönle Aktiengesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

Die Dr. Hönle Aktiengesellschaft hält unmittelbar sämtliche Geschäftsanteile – und damit mehr als 9/​10 des Stammkapitals – der ELTOSCH GRAFIX GmbH. Daher ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Dr. Hönle Aktiengesellschaft nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Dr. Hönle Aktiengesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Dr. Hönle Aktiengesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital.

Einberufungsverlangen können an die Dr. Hönle Aktiengesellschaft, Nicolaus-Otto-Straße 2, 82205 Gilching, gerichtet werden.

 

Gilching, im Februar 2023

Dr. Hönle Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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