DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Es ist beabsichtigt, die DVB Bank SE mit Sitz in Frankfurt am Main (HRB 83980) („DVB“) als übertragende Gesellschaft auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
Frankfurt am Main mit Sitz in Frankfurt am Main (HRB 45651) („DZ BANK“) als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme nach den
Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der DZ BANK und der DVB wurde am 28. März 2022
notariell beurkundet und am 4. April 2022 zum Handelsregister des Sitzes der DZ BANK
eingereicht.

Die DZ BANK ist alleinige Aktionärin der DVB. Daher ist die Zustimmung der Hauptversammlung
der DZ BANK zu dem Verschmelzungsvertrag nach § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Der Vorstand weist hiermit die Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin.
Danach gilt die Erleichterung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der
übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in
der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger unter Nachweis des Aktienbesitzes
an die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Bereich
Konzern-Finanzen, Einheit KFRB, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, zu richten.

Die Zustimmung der Hauptversammlung der DVB zum Verschmelzungsvertrag sowie ein Verschmelzungsbericht,
eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht sind nicht erforderlich
(§ 62 Abs. 4 Satz 1, §§ 8 Abs. 3 Satz 1, 9 Abs. 2, Abs. 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG).

Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger liegen für
die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der DZ BANK, Platz der Republik, 60265
Frankfurt am Main, und Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, die gemäß § 63 Abs.
1 UmwG erforderlichen Unterlagen aus und können dort während der üblichen Geschäftszeiten
von den Aktionären der DZ BANK eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
der DZ BANK unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

 

Frankfurt am Main, im April 2022

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Der Vorstand

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