EDAG Engineering Group AG – Hauptversammlung 2018

EDAG Engineering Group AG

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2018

Dienstag, den 05. Juni 2018, 11.00 Uhr (Türöffnung 10.45 Uhr) in den Räumlichkeiten der Niederer Kraft & Frey AG, Bahnhofstrasse 53, CH-8001 Zürich.

Die Generalversammlung wird in deutscher Sprache geführt.

1.

Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2017 sowie Entgegennahme der Berichte der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2017.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses und Dividende mittels Ausschüttung aus den Kapitalreserven

Der Wechselkurs der Bilanz beträgt EUR in CHF 1,1702 (Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag). Der Wechselkurs der Erfolgsrechnung beträgt EUR In CHF 1,1116 (Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr 2017).

2.1

Verwendung des Jahresergebnisses

TEUR
2017
TCHF
2017
Bilanzgewinn am Anfang des Geschäftsjahres -4.379 -4.756
Gewinnverwendung gemäß Beschluss der Generalversammlung
Entnahme aus den Reserven aus Kapitaleinlagen 18.750 20.434
Ausschüttung an Aktionäre – 18.750 -20.434
Jahresgewinn/-verlust -2.090 -2.323
Bilanzgewinn/-verlust -6.469 -7.079
TEUR
2017
TCHF
2017
Bilanzgewinn/-verlust -6.469 -7.079
Zuweisung an die gesetzlichen Gewinnreserven
Entnahme aus den gesetzlichen Gewinnreserven
Zuweisung an die gesetzlichen Kapitalreserven
Entnahme aus den gesetzlichen Kapitalreserven 18.750 21.941
Ausschüttung an Aktionäre – 18.750 – 21.941
Vortrag auf neue Rechnung -6.469 – 7.079

Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzverlust in Höhe von 6.469 TEUR (7.079 TCHF) auf die neue Rechnung vorzutragen.

2.2

Dividende

Der Verwaltungsrat beantragt eine Dividende in Höhe von EUR 0,75 (CHF 0,88) je Aktie und 18.750 TEUR (21.941 TCHF) insgesamt.

3.

Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung

Der Verwaltungsrat beantragt die Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung.

4.

Wahlen

4.1

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der folgenden Mitglieder des Verwaltungsrates je für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

a)

Herrn Thomas Eichelmann

b)

Herrn Dr. Michael Hammes

c)

Frau Sylvia Schorr

d)

Herrn Dr. Philippe Weber

4.2

Verwaltungsratspräsident

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Thomas Eichelmann als Präsident des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

4.3

Nominations- und Vergütungsausschuss

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der folgenden Mitglieder des Nominations- und Vergütungsausschusses je für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung

a)

Herrn Thomas Eichelmann

b)

Herrn Dr. Philippe Weber

4.4

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von ADROIT Anwälte, Zürich, als unabhängige Stimmrechtsvertreterin für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

4.5

Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Deloitte AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2018.

5.

Genehmigung der Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung

5.1

Vergütung des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Gesamtbetrages der Vergütung des Verwaltungsrates bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung in Höhe von maximal EUR 1.000.000,00.

5.2

Fixe Vergütung der Konzernleitung

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Gesamtbetrages der fixen Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von maximal EUR 1.750.000,00.

5.3

Variable Vergütung der Konzernleitung

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der variablen Vergütung der Geschäftsleitung (zuzüglich etwaiger Sozialversicherungsbeiträge) für das Geschäftsjahr 2017 in der Höhe von EUR 375.000,00.

UNTERLAGEN

Der Geschäftsbericht 2017 mit Lagebericht und Jahresrechnung 2017, die Berichte der Revisionsstelle, sowie die Konzernrechnung und der Vergütungsbericht liegen ab 23. April 2018 am Sitz der Gesellschaft in Arbon zur Einsichtnahme durch die Aktionäre auf oder können auch unter

http://ir.edag.com/websites/edag/German/40/publikationen.html

eingesehen werden. Ausserdem können diese Unterlagen ab dem genannten Datum bei der Gesellschaft zur Zusendung bestellt werden.

ZUTRITTSKARTEN

Aktionäre, die an der Generalversammlung teilnehmen möchten, können ihre Zutrittskarte bis am 28. Mai 2018 über ihre jeweilige Depotbank oder bei der Gesellschaft gegen Überlassung eines Ausweises, der die Hinterlegung der Aktie(n) bei einer Bank bescheinigt, beziehen.

Depotbanken können die Zutrittskarten bis 28. Mai 2018 über die Gesellschaft oder die SEGETIS AG bestellen.

Aktionäre können sich nach Erhalt der Unterlagen entscheiden, persönlich an der Generalversammlung teilzunehmen, sich vertreten zu lassen oder elektronisch sich mittels Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu beteiligen.

ERTEILUNG VON VOLLMACHTEN UND WEISUNGEN

Für die Vollmachtserteilung sind die Zutrittskarten zu unterzeichnen und dem Bevollmächtigten zu übergeben. Aktionäre können sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Sinne von Art. 689c OR, ADROIT Anwälte, Kalchbühlstrasse 4, CH-8038 Zürich vertreten lassen.

Wird die Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter erteilt, ist die Zutrittskarte zusammen mit den Weisungen zur Abstimmung mit dem den Generalversammlungs-Unterlagen beigefügten Couvert an SEGETIS AG zu retournieren. Schriftliche Vollmachten müssen spätestens am 04. Juni 2018 beim unabhängigen Stimmrechtsvertreter eingehen. Sofern keine anderslautende schriftliche Weisung erteilt wird, ist der unabhängige Stimmrechtsvertreter gemäss Art. 10 Abs. 2 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) angewiesen, sich der Stimme zu enthalten. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung aufgeführt sind.

ELEKTRONISCHE BEVOLLMÄCHTIGUNG UND INSTRUKTIONEN DES UNABHÄNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETERS

Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können zudem unter

www.netvote.ch/edag

elektronisch erteilt werden. Die dazu nötigen Login-Daten werden den Aktionären zusammen mit den schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung zugestellt.

Die elektronische Teilnahme bzw. allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind bis spätestens Montag 04. Juni 2018, 16.00 Uhr möglich.

Mit einer Vollmachtserteilung oder der Wahrnehmung der elektronischen Stimm- und Wahlrechtsausübung hat der Aktionär keinen Anspruch auf zusätzliche persönliche Teilnahme an der Generalversammlung.

Die Gesellschaft verfügt über insgesamt 25.000.000 Aktien und 25.000.000 Stimmrechte.

 

Arbon, 23. April 2018

EDAG Engineering Group AG
Schlossgasse 2
CH – 9320 Arbon
Tel. +41 71 5443311
Fax +41 71 5443310
ir@edag-group.ag
http://ir.edag.com/websites/edag/German/0/investor-relations.htm

Der Verwaltungsrat

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