Jungheinrich Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Jungheinrich Aktiengesellschaft

Hamburg

Wertpapier-Kenn-Nr.: 621990, 621992 und 621993

 

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Dienstag, den 24. Mai 2016, um 10:00 Uhr

im STAGE THEATER NEUE FLORA, Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg, stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 76.451.000,00 wie folgt zu verwenden:

a) Verteilung an die Aktionäre
Zahlung einer Dividende von € 1,13 je Stammaktie
€ 20.340.000,00
Zahlung einer Dividende von € 1,19 je Vorzugsaktie € 19.040.000,00
b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen € 37.071.000,00
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Jungheinrich AG setzt sich gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft und §§ 96 Absatz 1 und 2, 101 AktG, 7 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 1 MitbestG aus je sechs Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also mindestens vier) und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens vier) zusammen. Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft werden von den Mitgliedern der Aktionäre vier von der Hauptversammlung gewählt und zwei von den Inhabern der Namensaktien entsandt.

Der Aufsichtsrat hat aufgrund von einstimmig gefassten Beschlüssen der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer beschlossen, dass es gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG keine Gesamterfüllung geben soll. Der Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu erfüllen.

Die Inhaber der Namensaktien entsenden folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat:

Herrn Wolff Lange, Hamburg (entsandt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet),

Geschäftsführer der LJH-Holding GmbH, Wohltorf,

der im Übrigen folgende Mandate gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG innehat, wobei es sich bei dem unter (a) aufgeführten Mandat um eine Mitgliedschaft in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und bei (b) um Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen handelt:

(a)

– Hansa-Heemann AG, Rellingen (Vorsitz),

(b)

– WAGO Kontakttechnik GmbH & Co. KG, Minden

– Wintersteiger AG, Ried/Österreich (Vorsitz),

sowie

Herrn Franz Günter Wolf, Wohltorf (entsandt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet),

Geschäftsführer der WJH-Holding GmbH, Aumühle,

der im Übrigen folgendes Mandat gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG innehat, wobei es sich um eine Mitgliedschaft in einem Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens handelt, welches mit einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat vergleichbar ist:

– Beirat der LACKFA Isolierstoff GmbH & Co., Rellingen (Vorsitz).

Die Amtszeit der vier von der Ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2011 gewählten Mitglieder endet mit Beendigung der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung.

Gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung der Jungheinrich AG endet die Amtszeit der in der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

5.1

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

Herrn Jürgen Peddinghaus, Unternehmensberater, Hamburg,
für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Peddinghaus hat folgendes Mandat gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG inne, wobei es sich um eine Mitgliedschaft in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat handelt:

– Zwilling J.A. Henckels AG, Solingen.

Für den Fall seiner Wahl ist vorgesehen, Herrn Peddinghaus erneut zur Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates vorzuschlagen.

5.2

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

Frau Dipl.-Ing. Antoinette P. Aris, MBA, Honorarprofessorin für Strategie am INSEAD (Fontainebleau/Frankreich), Den Haag/Niederlande,
für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen.

Frau Aris hat folgende Mandate gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG inne, wobei es sich bei dem unter (a) aufgeführten Mandat um eine Mitgliedschaft in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und bei den unter (b) aufgeführten Mandaten um Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen handelt:

(a)

– ProSiebenSat.1 Media SE, Unterföhring,

(b)

– a.s.r. Nederland N.V., Utrecht/Niederlande
– Thomas Cook PLC, London/UK
– ASML N.V., Veldhoven/Niederlande.

5.3

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

Frau Beate Klose, Diplom-Kauffrau, Großhansdorf,
für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen.

Frau Klose ist langjährige selbständige Beraterin der WJH-Holding GmbH, Aumühle.

5.4

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

Herrn Dr. Ulrich Schmidt, Betriebswirt, Hamburg,
für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Dr. Schmidt hat folgendes Mandat gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG inne, wobei es sich um eine Mitgliedschaft in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat handelt:

– tesa SE, Hamburg (Vorsitz).

Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodexes wird erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrates, abgesehen von Frau Klose, keiner der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten in nach dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Jungheinrich AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Jungheinrich AG oder einem wesentlich an der Jungheinrich AG beteiligten Aktionär steht. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg,

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

7.

Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft und die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 102.000.000,00 ist derzeit eingeteilt in 34.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von jeweils € 3,00. Es bestehen drei verschiedene Aktiengattungen:

20 auf den Namen lautende Stamm-Stückaktien,

17.999.980 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien und

16.000.000 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Stimmrecht.

Das Grundkapital soll dergestalt neu eingeteilt werden, dass jede bestehende Stückaktie der Gesellschaft in drei neue Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils € 1,00 umgewandelt wird (Aktiensplit). Die Aktiengattung der neuen Aktien soll dabei jeweils der Aktiengattung der umgewandelten alten Aktie entsprechen. Die Höhe des Grundkapitals der Gesellschaft und der Anteil der einzelnen Aktiengattungen daran bleiben also – ebenso wie die Beteiligungsquote des einzelnen Aktionärs – unverändert. Es verdreifacht sich lediglich die Anzahl der Aktien. Die einzelne Aktie repräsentiert nach dem Aktiensplit einen geringeren Anteil am Grundkapital und wird entsprechend zu einem geringeren Kurs gehandelt. Nach Einschätzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft wird sich dadurch die Attraktivität der Aktie für Anleger erhöhen und die Liquidität der Aktie verbessern.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

7.1

Das derzeit in 34.000.000 Stückaktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 102.000.000,00 wird wie folgt neu in 102.000.000 Stückaktien eingeteilt:

Die 20 auf den Namen lautenden Stamm-Stückaktien der Gesellschaft werden durch Neustückelung umgewandelt in 60 neue auf den Namen lautende Stamm-Stückaktien der Gesellschaft.

Die 17.999.980 auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien der Gesellschaft werden durch Neustückelung umgewandelt in 53.999.940 neue auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien der Gesellschaft.

Die 16.000.000 auf den Inhaber lautenden stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft werden durch Neustückelung umgewandelt in 48.000.000 neue auf den Inhaber lautende stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft.

An die Stelle jeder bisherigen Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils € 3,00 treten dabei drei neue Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils € 1,00 (Aktiensplit im Verhältnis 1:3).

7.2

Entsprechend dem vorstehenden Beschluss wird die Satzung wie folgt geändert:

§ 6 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(1)

Das Grundkapital ist eingeteilt in 102.000.000 Stückaktien. Es setzt sich zusammen aus:

a)

54.000.000 nennbetragslosen Stammaktien,

b)

48.000.000 nennbetragslosen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.

Die Vorzugsaktien sind mit einem Gewinnvorzug nach § 24 Absatz (1) dieser Satzung ausgestattet.“

§ 6 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(2)

Die Stammaktienurkunden mit der Nr. 1 und Nr. 2, die jeweils 30 Stückaktien verbriefen, lauten auf den Namen. Die Vorzugsaktien und die übrigen Stammaktien lauten auf den Inhaber.“

8.

Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 sowie § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 sowie § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben unterbleiben für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der Ordentlichen Hauptversammlung 2016.

Mitteilungen gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger € 102.000.000,00 und ist eingeteilt in 34.000.000 Stückaktien, die sich aus 18.000.000 nennbetragslosen Stammaktien und 16.000.000 nennbetragslosen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zusammensetzen. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 18.000.000 beträgt. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist für die Stamm- und Vorzugsaktionäre sowie zur Ausübung des Stimmrechtes für die Stammaktionäre eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse

Jungheinrich AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt

Telefax: +49 69 12012 86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

bis spätestens am

17. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ)

in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen.

Für Inhaberaktien gelten die folgenden Bestimmungen: Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist für Stamm- und Vorzugsaktionäre sowie zur Ausübung des Stimmrechtes für Stammaktionäre darüber hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes von Inhaberaktien hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den

3. Mai 2016 (0:00 Uhr MESZ),

und muss der Gesellschaft spätestens am

17. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ)

unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen.

Wenn Aktionäre von Stammaktien ihre Aktien nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, können sie ihren Anteilsbesitz auch durch eine entsprechende der Gesellschaft form- und fristgerecht zugehende Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch die Gesellschaft, einen innerhalb der europäischen Union ansässigen Notar, eine Wertpapiersammelbank oder ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut nachweisen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär hinsichtlich der Inhaberaktien nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise fristgerecht erbracht hat. Insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechtes des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind – soweit es sich um Inhaberaktien handelt – nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsausübung

Stimmberechtigte Aktionäre, die ihre Aktien frist- und formgerecht angemeldet haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall gelten die vorstehend beschriebenen Regelungen betreffend Inhaberaktien für eine frist- und formgerechte Anmeldung und den frist- und formgerechten Nachweis des Anteilsbesitzes. Die Vollmachtserteilung muss gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden soll, besteht kein Textformerfordernis, vielmehr richtet sich in diesem Fall das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Stimmberechtigte Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können – müssen aber nicht – zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären dieses Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:

Jungheinrich AG
HV-Stelle
Friedrich-Ebert-Damm 129
22047 Hamburg
Telefax: +49 40 6948-1288
E-Mail: hv@jungheinrich.de

Den Aktionären wird von der jeweils depotführenden Bank zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Formular zur Anmeldung der Teilnahme an der Hauptversammlung übermittelt. Mit diesem Formular muss ein Aktionär, der persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich dort vertreten lassen möchte, eine Eintrittskarte auf seinen Namen oder den des Bevollmächtigten anfordern.

Als besonderen Service bieten wir den stimmberechtigten Aktionären an, dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ebenfalls eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anfordern. Näheres wird den stimmberechtigten Aktionären schriftlich mitgeteilt.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gemäß § 122 Absatz 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 Prozent des Grundkapitals – das entspricht zurzeit 1.700.000 Stückaktien – oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 erreichen – das entspricht 166.667 Stückaktien – verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der Adresse

Jungheinrich AG
HV-Stelle
Friedrich-Ebert-Damm 129
22047 Hamburg

oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB unter der Adresse

E-Mail: hv@jungheinrich.de

mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des

23. April 2016 (24:00 Uhr MESZ),

zugehen.

Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse im Original, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden:

Jungheinrich AG
HV-Stelle
Friedrich-Ebert-Damm 129
22047 Hamburg
Telefax: +49 40 6948-1288
E-Mail: hv@jungheinrich.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des

9. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ),

unter der vorstehend angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter http://www.jungheinrich.de/hv unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 beziehungsweise § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern – bei Inhaberaktien – ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Auskunftsrecht des Aktionärs

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Absatz 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

Weitere Erläuterungen und Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 AktG sind im Internet unter http://www.jungheinrich.de/hv abrufbar.

Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet auf der Homepage der Jungheinrich AG unter http://www.jungheinrich.de/hv zugänglich gemacht. Ein Bericht des Vorstandes mit den erläuternden Angaben nach §§ 315 Absatz 4, 289 Absatz 4 HGB ist für die Gesellschaft nicht abzugeben, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.

 

Hamburg, im April 2016

Jungheinrich AG

Der Vorstand

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