ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft
Mainz
Gesellschaftsbekanntmachungen Hauptversammlung 01.04.2019

ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft

Mainz

AG Mainz, HRB 7038

Einladung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Montag, dem 20. Mai 2019, 10.30 Uhr,
in den Kanzleiräumen von GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB,
Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt am Main

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

A.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß Ziffer 4.3 der Satzung (genehmigtes Kapital 2015/I)

Das bisherige in Ziffer 4.3 der Satzung geregelte genehmigte Kapital 2015/I wurde durch die im Handelsregister am 19.02.2016 und 18.11.2016 eingetragenen Kapitalerhöhungen bis auf einen Betrag in Höhe von EUR 117,53 ausgenutzt. Im Zusammenhang mit der geplanten Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2019/I soll das genehmigte Kapital 2015/I aufgehoben werden, soweit es bisher nicht ausgenutzt wurde.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das genehmigte Kapital 2015/I aufzuheben, soweit es bisher nicht ausgenutzt wurde, und in diesem Zusammenhang die bisherige Ermächtigung unter Ziffer 4.3 der Satzung aufzuheben.

6.

Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2019/I nebst zugehöriger Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

(a) den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um insgesamt bis zu EUR 650.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2019/I);

(b) den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Ausgabebetrag der neuen Aktien festzulegen und den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festzusetzen;

(c) den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen;

(d) den Aufsichtsrat zu ermächtigen, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern;

(e) die Anmeldung der Schaffung des genehmigten Kapitals 2019/I und der damit verbundenen Änderung der Satzung zum Handelsregister vorzunehmen, sobald eine Eintragung der Ausübung der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus dem genehmigten Kapital 2016/I (Ziffer 4.4 der Satzung der Gesellschaft) gemäß Beschluss des Vorstandes der Gesellschaft vom 14.02.2019 in Höhe eines Betrages von mindestens EUR 400.000,00 erfolgt ist.

In diesem Zusammenhang schlagen Vorstand und Aufsichtsrat auch vor, folgende neue Ziffer 4.3 in die Satzung aufzunehmen:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 650.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2019/I).

Der Vorstand legt mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.“

7.

Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

(a) das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 232.781,49 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem Beginn des laufenden Geschäftsjahres und einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von gerundet EUR 2,3278149 je neuer Stückaktie zu erhöhen, und zwar zu einem Ausgabebetrag von EUR 3,50 je Aktie;

(b) den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen;

(c) den Aufsichtsrat zu ermächtigen, die Fassung von Ziffer 4.1 der Satzung („Grundkapital“) entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.

8.

Vergütung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die jährliche feste Vergütung beträgt unverändert EUR 20.000,– für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und jeweils EUR 10.000,– für die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates.

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird zukünftig in vier gleichen Teilbeträgen gezahlt, die jeweils zum Ende eines jeden Kalenderquartals an der Aufsichtsrat zur Auszahlung kommen.

B.

Weitere Angaben und Hinweise zur ordentlichen Hauptversammlung

Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der ordentlichen Hauptversammlung anmelden.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung ist an die nachfolgende Stelle zu richten:

ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft
Herrn Peter Albert
Vorstand
Galileo-Galilei-Straße 11
55129 Mainz
Telefaxnummer: 0 61 31-91 82 01
E-Mail: palbert@eltec.de

Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft daher spätestens am

Montag, dem 13. Mai 2019,

zugehen.

Anträge und Wahlvorschläge

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft
Herrn Peter Albert
Vorstand
Galileo-Galilei-Straße 11
55129 Mainz
Telefaxnummer: 0 61 31-91 82 01
E-Mail: palbert@eltec.de

Unterlagen

Die Unterlagen zur Hauptversammlung werden ab dem Zeitpunkt der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Galileo-Galilei-Straße 11, 55129 Mainz, zur Einsichtnahme ausgelegt.

Dabei handelt es sich insbesondere um die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung.

Jeder Aktionär kann kostenlose Abschriften der vorgenannten Unterlagen auch bei der nachfolgenden Stelle anfordern:

ELTEC Elektronik Aktiengesellschaft
Galileo-Galilei-Straße 11
55129 Mainz
Telefaxnummer: 0 61 31-91 82 01
E-Mail: palbert@eltec.de

Die vorgenannten Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausliegen.

 

Mainz, den 28. März 2019

Der Vorstand

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