2G Energy AG – Hauptversammlung 2017

2G Energy AG

Heek

ISIN: DE000A0HL8N9
Wertpapier-Kenn-Nummer A0H L8N

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 11. Juli 2017 um 10.00 Uhr im

Tobit.Campus
Atrium
Parallelstraße 41
48683 Ahaus

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016

2)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der 2G Energy AG für das Geschäftsjahr 2016 mit EUR 42.071.580,49 ausgewiesenen Bilanzgewinn, bestehend aus einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.046.691,12 und einem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 40.024.889,37, wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 je Aktie, insgesamt EUR 1.772.000,00
Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 40.299.580,49
__________________
Bilanzgewinn EUR 42.071.580,49
3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5)

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

6)

Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juli 2017. Der Aufsichtsrat der 2G Energy AG setzt sich nach § 10 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG ausschließlich aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder, die Herren Dr. Lukas Lenz, Heinrich Bertling sowie Wiebe Hofstra, stehen zur Wiederwahl zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor, für die neue Amtsperiode, die mit der Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung beginnt und bis zur Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a) Herrn Heinrich Bertling, freiberuflicher Steuerberater, Gronau

Herr Bertling ist kein Mitglied von gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

b) Herrn Wiebe Hofstra, Senior Manager der van der Wiel Holding BV, Drachten/NL

Herr Hofstra ist kein Mitglied von gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

c) Herrn Dr. Lukas Lenz, Rechtsanwalt in Einzelkanzlei, Hamburg

Herr Dr. Lenz ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

SPARTA AG, Hamburg (Vorsitzender),

FALKENSTEIN Nebenwerte AG, Hamburg (Vorsitzender),

ABR German Real Estate AG, Hamburg (Vorsitzender),

Godewind AG, Hamburg, (Vorsitzender).

Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Lenz im Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

7)

Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung
§ 13 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft sieht derzeit vor, dass die Aufsichtsratsmitglieder eine feste Vergütung in Höhe von insgesamt 20.000 Euro im Geschäftsjahr erhalten, wovon 10.000 Euro auf den Aufsichtsratsvorsitzenden und je 5.000 Euro auf die übrigen Aufsichtsratsmitglieder entfallen. Allerdings eröffnet die Bestimmung in § 13 Absatz 1 der Satzung der Hauptversammlung zugleich die Befugnis, eine höhere oder niedrigere Vergütung zu beschließen.

Die bestehende Regelung zur Aufsichtsratsvergütung gilt unverändert seit dem Jahr 2007. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an die Tätigkeit des Aufsichtsrats und die gewachsene Verantwortung sowie den erhöhten Arbeitsaufwand der Aufsichtsratsmitglieder soll die Vergütung auf der Grundlage der in § 13 Absatz 1 der Satzung eingeräumten Befugnis durch Beschluss der Hauptversammlung nunmehr erhöht werden. Zudem sollen die Aufsichtsratsmitglieder über die Verteilung der Gesamtvergütung unter ihnen selbst entscheiden können. Die Neuregelung soll zudem bereits rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2017 gelten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu beschließen:

a)

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beträgt für das Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2017 sowie für das folgende Geschäftsjahr 2018 jeweils – pro rata temporis der Amtszeit – 15.000 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden und 7.500 Euro für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder; insgesamt beträgt die Aufsichtsratsvergütung je Geschäftsjahr somit 30.000 Euro. Ab dem Geschäftsjahr 2019 beträgt die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für jedes Geschäftsjahr – pro rata temporis der Amtszeit – 20.000 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden und 10.000 Euro für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder; insgesamt beträgt die Aufsichtsratsvergütung je Geschäftsjahr somit 40.000 Euro.

b)

Der Aufsichtsrat kann nach billigem Ermessen eine andere Verteilung der jeweiligen Gesamtvergütung unter den Aufsichtsratsmitgliedern beschließen. Die Höhe der Gesamtvergütung muss jedoch unverändert bleiben.

c)

Die Regelungen in Buchst. a) und b) gelten unabhängig voneinander und jeweils solange, bis sie durch einen erneuten Beschluss der Hauptversammlung geändert oder aufgehoben werden.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. Dienstag, den 20. Juni 2017, 00:00 Uhr, bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut nach. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, den 4. Juli 2017, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

2G Energy AG
c/o quirin bank AG
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefax: +49 (30) 890 21 389
E-Mail: hauptversammlungen@quirinbank.de

Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden (siehe oben „Anmeldung“).

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Rückseite der Eintrittskarte befindliche Vollmachtsformular genutzt werden.

Der Nachweis der erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

2G Energy AG
Benzstraße 3
48619 Heek
Telefax: +49 (2568) 93 47-15
E-Mail: hv@2-g.de

Von der Gesellschaft benannter weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls unter den oben im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Voraussetzungen zur Hauptversammlung anmelden. Die Vollmacht sowie die Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung an die oben im Abschnitt „Stimmrechtsvertretung“ genannte Adresse für die Übermittlung des Nachweises der erteilten Bevollmächtigung zu übersenden.

Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss aus organisatorischen Gründen bis spätestens Montag, den 10. Juli 2017, 14:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein; ansonsten kann sie nicht berücksichtigt werden. Anstelle der Übersendung ist alternativ auch eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter steht den Aktionären unter der Internetadresse

www.2-g.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ –> „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten:

2G Energy AG
Benzstraße 3
48619 Heek
Telefax: +49 (2568) 93 47-15
E-Mail: hv@2-g.de

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Montag, 26. Juni 2017, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.2-g.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ –> „Hauptversammlung“ veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können Aktionäre die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Benzstraße 3, 48619 Heek, und im Internet unter

www.2-g.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ –> „Hauptversammlung“ einsehen. Die genannten Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

 

Heek, im Mai 2017

2G Energy AG

Der Vorstand

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