emarketing AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

emarketing AG

München

(vormals easymarketing AG in Hamburg)

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am 15.12.2020 um 11:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten, wobei

die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt;

die Stimmrechtsausübung der Aktionäre (auch) über elektronische Kommunikation (namentlich per Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich ist;

den angemeldeten Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation (bis zum Ablauf des zweiten Tages vor der Versammlung) eingeräumt wird;

den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes (AktG) unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

Einzelheiten und ergänzende Angaben hierzu finden sich im Anschluss an die Tagesordnung, insbesondere unter „Teilnahmerecht, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung“.

Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Vorsitzende der Versammlung und der Vorstand sowie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter befinden, sind die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Landsberger Str. 110 in 80339 München.

Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats darf aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 GesRuaCOVBekG getroffenen Entscheidung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019.

Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift per Post oder in elektronischer Form als PDF-Dokument per E-Mail überlassen. Jeder Aktionär kann kostenlos die vorgenannten Unterlagen per E-Mail

christian.hampp@emarketing.com

bei der Gesellschaft anfordern.

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 jeweils amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 jeweils amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl zum Aufsichtsrat

Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Frank Oliver Lehmann hat angekündigt, sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung niederzulegen.

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Dr. Judith Kölzer, geb. am 15.07.1983, Betriebswirtin und Juristin, wohnhaft in Frankfurt, zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung auf die Dauer der mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich zum Zeitpunkt dieser Wahl nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Alle Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden.

5.

Beschlussfassung über Vergütung für den Aufsichtsrat (Satzungsänderung)

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Die derzeitige Vergütungsregelung in § 13 der Satzung sieht eine feste jährliche Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder vor, die seit Beginn des Geschäftsjahres 2020 gilt.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll ab 2021 gestrichen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Ziffer 1. des § 13 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Ab Beginn des Geschäftsjahres 2021 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats keine Vergütung.“

6.

Gewinnverwendung

Aus der Gewinn- und Verlustrechnung der emarketing AG (HGB) ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 59.616,93 Euro. Die Hauptversammlung beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 59.616,93 Euro in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

II.
Teilnahme- und Stimmrecht

Alle Aktionäre sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bis zum Ablauf des 15.12.2020 bei der Gesellschaft unter Nachweis ihres Aktienbesitzes schriftlich angemeldet haben.

Soweit der Aktionär nicht bereits im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist, wird der Aktienbesitz nachgewiesen durch (i) die Offenkundigkeit des Aktionärs in der Hauptversammlung oder (ii) die Vorlage der entsprechenden Erwerbsurkunden in der Hauptversammlung.

Der Nachweis ist in deutscher oder englischer Sprache einzubringen.

Jede Aktie gewährt eine Stimme.

III.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Nach § 16 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft kann die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts durch Telefax oder eine Erklärung mit elektronischer Signatur nach § 126a BGB erteilt werden. Die Bevollmächtigten haben sich rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen.

IV.
Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) ermöglicht jedoch im Jahr 2020 die Durchführung einer Hauptversammlung ohne die physische Präsenz von Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten.

Die ordentliche Hauptversammlung am 15. Dezember 2020 wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten.

Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

Es erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung, die für jedermann unter der Internetadresse

meet.google.com/axg-krgu-wsa

zugänglich ist. Darüber können mithin auch die Aktionäre selbst oder durch einen Bevollmächtigten die Hauptversammlung live verfolgen.

Die Aktionäre können außerdem, sofern die unter „Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind,

ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten im Wege der Briefwahl ausüben.

selbst oder durch einen Bevollmächtigten Fragen einreichen. Die Fragen sind bis spätestens 7. Dezember 2020, 24:00 Uhr (MEZ), per E-Mail an den Vorstand

christian.hampp@emarketing.com

einzureichen.

Aktionäre können, wenn sie ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären. Der Widerspruch kann vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung erklärt werden.

V.
Information zur datenschutzrechtlichen Betroffenheit

Die emarketing AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die emarketing AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit §§ 118ff AktG.

Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-, und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der emarketing AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

emarketing AG
Landsberger Str. 110
80339 München
E-Mail: info@emarketing.com

Zudem steht jedem Aktionär ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Der Datenschutzbeauftragte der emarketing AG ist unter den zuvor genannten Kontaktdaten ebenfalls erreichbar.

 

München, November 2020

emarketing AG

Der Vorstand

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