emarketing AG – Ordentliche Hauptversammlung

emarketing AG

München

(vormals easymarketing AG in Hamburg)

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am 29.11.2022 um 15:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Ort der Hauptversammlung ist der

Union Club, am Leonardsbrunn 12, 60487 Frankfurt am Main.

Den Aktionärinnen und Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation (bis zum Ablauf eines Tages vor der Versammlung, somit bis 24 Uhr am 28.11.2022) eingeräumt.

Für die physische Anwesenheit wird das Vorliegen eines gültigen Impfnachweises bzw. Genesungsnachweises vorausgesetzt (Anwendung der „2G-Regel“ in Hessen).

Die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre sowie deren Bevollmächtigten ist über schriftliche Vollmachtserteilung möglich.

Einzelheiten und ergänzende Angaben hierzu finden sich im Anschluss an die Tagesordnung, insbesondere unter „Teilnahmerecht, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung“.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021.

Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns werden auf Verlangen jeder Aktionärin und Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift per Post oder in elektronischer Form als PDF-Dokument per E-Mail überlassen. Jeder Aktionär kann kostenlos die vorgenannten Unterlagen per E-Mail (christian.hampp@emarketing.com) bei der Gesellschaft anfordern.

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 jeweils amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 jeweils amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

5.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung: Veränderung des genehmigten Kapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 Abs. 7 der Satzung durch Beschluss wie folgt neu zu fassen:

„(7) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2025 durch Ausgabe neuer nennwertloser, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 59.000 zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.“

II.
Teilnahme- und Stimmrecht

Alle Aktionärinnen und Aktionäre sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.

Jede(r) Aktionärin bzw. Aktionär kann auch einen Bevollmächtigten nennen.

Jede Aktie gewährt eine Stimme.

III.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch eine(n) Bevollmächtigte(n) ausgeübt werden. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann in Textform erfolgen. Nach § 16 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft kann die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts durch Telefax oder eine Erklärung mit elektronischer Signatur nach § 126a BGB erteilt werden.

IV.
Information zur datenschutzrechtlichen Betroffenheit

Die emarketing AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionärinnen und Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionärinnen und Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die emarketing AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit §§ 118ff AktG.

Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-, und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der emarketing AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

emarketing AG
Landsberger Str. 110
80339 München
E-Mail: info@emarketing.com

Zudem steht jeder Aktionärin und jedem Aktionär ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Der Datenschutzbeauftragte der emarketing AG ist unter den zuvor genannten Kontaktdaten ebenfalls erreichbar.

 

München, Oktober 2022

emarketing AG

Der Vorstand

 

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