enowa AG, Rottendorf – Mitteilung gemäß § 20 AktG (ConVista Holding GmbH gehören mehr als der vierte Teil der Aktien – Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte)

enowa AG

Rottendorf

„enowa AG
z.Hd. des Vorstands
Ostring 2 – 4
97228 Rottendorf

Mitteilung gemäß § 20 AktG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen und in Vertretung der ConVista Holding GmbH mit Sitz in München teile ich Ihnen mit, dass der ConVista Holding GmbH mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an Ihrer Gesellschaft gehören.

Weiter teile ich Ihnen gemäß §§ 20 Abs. 1, 3 und 4, 16 Abs. 4 AktG im Namen und in Vertretung der MTI Beteiligungen GmbH mit, dass der MIT Beteiligungen GmbH, Schwaig bei Nürnberg, mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an Ihrer Gesellschaft gehört, da die MTI Beteiligungen GmbH eine Mehrheitsbeteiligung an der ConVista Holding GmbH, München, hält und der MTI Beteiligungen GmbH die Beteiligung der ConVista Holding GmbH, München, an Ihrer Gesellschaft somit gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Weiter teile ich Ihnen gemäß §§ 20 Abs. 1 und 4, 16 Abs. 4 AktG mit, dass mir mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an Ihrer Gesellschaft gehört, da ich sämtliche Geschäftsanteile an der MTI Beteiligungen GmbH, Schwaig bei Nürnberg, halte und mir die mittelbare Beteiligung der MTI Beteiligungen GmbH an Ihrer Gesellschaft somit gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

München, den 31.8.2021

 

Matthias Tomann
Geschäftsführer“

 

enowa AG

Der Vorstand

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