Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach: 24. Ordentliche Hauptversammlung

Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach

Schloßvippach

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Montag, den 14. Dezember 2020, um 18:00 Uhr

in der Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach,
Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach,

stattfindenden

virtuellen 24. Ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Kontaktdaten der Gesellschaft:

Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach
Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach
Telefon: 036371 – 551 – 0
Telefax: 036371 – 551 – 10
E-Mail: info@laproma.de
Internetseite: www.laproma.de

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, nebst dazugehörigem Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates 2019

Diese Unterlagen liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Zur Einhaltung der aktuell geltenden Regelungen zum Schutz vor COVID-19-Infektionen ist eine vorherige Anmeldung und Terminabstimmung zur Einsichtnahme erforderlich.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schneider & Zien GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Erfurt, Dortmunder Straße 9, 99086 Erfurt, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

TOP 5:

Beschlussfassung über die Sanierung des Unternehmens der Gesellschaft

Das Sanierungskonzept geht von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten des Unternehmens aus und ist durchführbar. Die Sanierungsfähigkeit wird bescheinigt und beurteilt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens als zutreffend. Das Konzept belegt, dass nach Durchführung der Maßnahmen die Rentabilität verbessert und die Kapitaldienstfähigkeit wieder hergestellt werden kann.

Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Sanierungskonzept vom 17.09.2020, erstellt von Vorstand und der Schneider & Zien GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, wird von der Hauptversammlung bestätigt und dem Verkauf von max. 115 ha Ackerland, der zur Sanierung notwendig ist, wird zugestimmt. Der Verkauf erfolgt zu marktüblichem Kaufpreis. Näheres entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.

TOP 6:

Einziehung von Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Die 3.518 Aktien, die länger als ein Jahr im Besitz der LAPROMA AG sind, sind auf der Grundlage nach § 71c AktG einzuziehen. Die Vorgehensweise regelt § 237 AktG. Der Vorstand wird zur Einziehung ermächtigt.

2.

Der Vorstand wird ermächtigt, die derzeitige Fassung von § 4 Abs. 2 der Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der nach TOP 6.1 beschlossenen Einziehung von eigenen Aktien anzupassen.

Weitere Angaben und Hinweise:

Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts unter Corona-Bedingungen

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, dass die Versammlung auf Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 (COVMG) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

1.

Die Bild und Tonübertragung der gesamten Versammlung

Der Vorstand bietet die mobile Webex Anwendung an.

2.

Die Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation

Briefwahl, die Unterlagen werden jedem Aktionär übersandt.

3.

Das elektronische Fragerecht

Die Möglichkeit der Fragestellung besteht noch bis 4 Tage vor der Hauptversammlung bis 10.12.20 – 24.00 Uhr.

4.

Die Möglichkeit zum präsenzlosen Widerspruch

Der Vorstand räumt die Möglichkeit eines elektronischen Widerspruchs bis zum Ende der Versammlung unter der E-Mail Adresse

hauptversammlung@laproma.de

ein.

Die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung sind somit gegeben.

Aktionäre, die sich für die Bild- und Tonübertragung (Webex) entscheiden, müssen sich bei Steffen Kirchner unter

hauptversammlung@laproma.de

melden und Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen. Nach Eingang der E-Mail-Adressen werden Ihnen die Zugangsdaten für die virtuelle Versammlung über Webex spätestens bis zum 10.12.2020 durch den Vorstandsvorsitzenden übermittelt.

Aufgrund der aktuellen Pandemielage (COVID-19/Corona) weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Stimmabgabe zur Beschlussfassung für alle Aktionäre nur durch Briefwahl über einen einheitlichen Briefwahlbogen erfolgt.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 10.12.2020 im Aktienbuch eingetragen sind.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und ihre Vertreter

Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die LAPROMA AG als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten der Aktionäre. Die personenbezogenen Daten werden von der LAPROMA AG spätestens 3 Jahre nach der Hauptversammlung gelöscht bzw. anonymisiert soweit keine längere Speicherdauer wegen rechtlicher Vorgaben oder wegen eines überwiegenden berechtigten Interesse der Gesellschaft geboten ist.

Schloßvippach, 18.11.2020

Dietrich Kirchner
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
Steffen Kirchner Ulrike Huschke
Der Vorstand
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