Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach – Hauptversammlung

Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach

Schloßvippach

Sehr geehrte Aktionäre,

hiermit laden wir Sie zu einer

am 23.06.2023 um 18:00 Uhr

stattfindenden

HAUPTVERSAMMLUNG

der

Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach,
Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach,

in unseren Geschäftsräumen in der

Weimarischen Straße 33, 99195 Schloßvippach,

recht herzlich ein.

 

I. Tagesordnung

TOP 1:

Wahl des Vorsitzenden der Hauptversammlung (Versammlungsleiter)

Die Aufsichtsratsmitglieder Dietrich Kirchner, Thomas Pfanzelt und Frank Löffler haben erklärt, dass sie in dieser Hauptversammlung nicht für die Funktion des Versammlungsleiters zur Verfügung stehen und der Versammlungsleiter von der Hauptversammlung gewählt werden soll.

TOP 2:

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der aus drei (3) Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat (§ 95 Abs. 1 AktG, § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft) ist gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre besetzt.

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Dietrich Kirchner und Frank Löffler haben ihr Amt mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Jürgen Paffen, Dipl.-Ing. für Landbau, 99631 Weißensee

b)

Herrn Thomas Knieling, Kfm. für Groß- und Einzelhandel/​Bilanzbuchhalter, 34281 Gudensberg

als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Ihre Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 19.06.2023 um 24:00 Uhr unter der Anschrift: Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach, Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 036371/​55110, oder per E-Mail unter der Anschrift

hauptversammlung@laproma.de

zugegangen sein. Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift: Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach, Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 036371/​55110, oder per E-Mail unter der Anschrift

hauptversammlung@laproma.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 08.06.2023 um 24:00 Uhr der Gesellschaft zugehen.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und ihre Vertreter

Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten der Aktionäre und der Vertreter von Aktionären. Dabei handelt es sich um Name und Vorname, Anrede und Titel, Anschrift und sonstige Kontaktdaten, Daten über die Aktien, Verwaltungsdaten sowie Daten zur Ausübung der Aktionärsrechte einschließlich des Stimmrechts. Die personenbezogenen Daten werden dabei vom Aktionär bzw. dessen Vertreter zur Verfügung gestellt oder die Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach erhält sie vom depotführenden Institut des Aktionärs, meist weitergeleitet über weitere Intermediäre.

Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen, die sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung haben, und die mit ihr verbundenen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Bereitstellung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre und ihrer Vertreter an der Hauptversammlung und/​oder die Stimmabgabe nach den aktienrechtlichen Bestimmungen erforderlich. Rechtsgrundlage ist das AktG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DS-GVO.

Im Falle von Tagesordnungsergänzungsverlangen und Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen werden diese, wie in dieser Einladung beschrieben, zugänglich gemacht. Personenbezogene Daten der selbst teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre und ggf. ihrer Vertreter sind nach Maßgabe des § 129 AktG in ein Teilnehmerverzeichnis aufzunehmen, das Aktionären und deren Vertretern zugänglich zu machen ist.

Die personenbezogenen Daten werden von der Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach spätestens drei Jahre nach dem Tag der Hauptversammlung gelöscht oder anonymisiert, soweit nicht eine längere Speicherdauer wegen rechtlicher Vorgaben oder wegen eines überwiegenden berechtigten Interesses der Gesellschaft, zum Beispiel zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ansprüchen geboten ist.

Die Kontaktdaten der Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach als Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO lauten: Weimarische Straße 33, 99195 Schloßvippach. Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach

 

Der Vorstand

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