esportido AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

esportido AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am Montag, den 27.03.2023, um 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Allianz-Arena („Eventbox 1“) in der Werner-Heisenberg-Allee 25, 80939 München, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 17.07.2020 bis zum 31.12.2020 und des Berichts des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen werden ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme ausgelegt. Der Vorstand wird den Jahresabschluss im Rahmen des Tagesordnungspunktes erläutern und zur Lage und Entwicklung des Unternehmens Stellung nehmen. Der Aufsichtsrat wird seinen Bericht über seine Tätigkeit im Berichtsjahr vom 17.07.2020 bis zum 31.12.2020 vortragen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Wirtschaftsjahr vom 17.07.2020 bis zum 31.12.2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Wirtschaftsjahr vom 17.07.2020 bis zum 31.12.2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Wirtschaftsjahr vom 17.07.2020 bis zum 31.12.2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr vom 17.07.2020 bis zum 31.12.2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und des Berichts des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen werden ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme ausgelegt. Der Vorstand wird den Jahresabschluss im Rahmen des Tagesordnungspunktes erläutern und zur Lage und Entwicklung des Unternehmens Stellung nehmen. Der Aufsichtsrat wird seinen Bericht über seine Tätigkeit im Berichtsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 vortragen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

7.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit des derzeit bestehenden Aufsichtsrats endet gemäß Abschnitt IV AUFSICHTSRAT § 1 Zusammensetzung und Amtsdauer Abs. 2 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Somit endet die Amtszeit mit Beendigung der am 27.03.2023 stattfindenden Hauptversammlung. Deshalb hat eine Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats zu erfolgen.

Gem. Abschnitt IV AUFSICHTSRAT § 1 Zusammensetzung und Amtsdauer Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern. Diese werden nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen mit Wirkung ab Beendigung der am 27.03.2023 stattfindenden Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

a.

Herr Markus Grüner, Friedberg, Geschäftsführer, Dawonia RE General Partner GmbH

b.

Herr Klaus Bührer, München, Steuerberater, Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

c.

Herr Dr. Wolfgang Wöllner, Geschäftsführer, Medico Beteiligungs GmbH

d.

Herr Thomas Hofmaier, München, Geschäftsführer, Hofmaier GmbH

e.

Herr Martin Buhl, Strausberg, Geschäftsführer, Cure Digital Finance GmbH

8.

Beschlussfassung über Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung

Um die Gesellschaft auch künftig in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den Erfordernissen entsprechend rasch und flexibel anpassen zu können, soll das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 57.000,00 um EUR 2.500,00 auf EUR 59.500,00 erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 57.000 um insgesamt EUR 2.500,00 auf EUR 59.500,00 durch Ausgabe von 2.500 neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht (Kapital 2023/​I). Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je EUR 100,00 pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 250.000,00 ausgegeben. Der Gesamtausgabebetrag von EUR 250.000,00 ist in voller Höhe in Geld auf ein Konto der Gesellschaft einzuzahlen.

b)

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 2.500 neuen Aktien wird zugelassen wie folgt:

PermaDoc GmbH, München

c)

Abschnitt II GRUNDKAPITAL UND AKTIEN § 1 Höhe des Grundkapitals wird wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital beträgt EUR 59.500,00 (in Worten: Euro neunundfünfzigtausendfünfhundert).“

d)

Abschnitt II GRUNDKAPITAL UND AKTIEN § 2 Einteilung des Grundkapitals Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

„1. Das Grundkapital ist eingeteilt in 59.500 Aktien.“

Im Übrigen bleibt die Satzung unverändert.

e)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen, insbesondere schuldvertragliche Aufgelder mit Zeichnern.

9.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2023/​I) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Alt-Aktionäre und Satzungsänderung

Um die Gesellschaft auch künftig in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den Erfordernissen entsprechend rasch und flexibel anpassen zu können, soll ein neues, aufgestocktes und an die neue Grundkapitalziffer angepasstes genehmigtes Kapital geschaffen werden.

Im Hinblick auf den Bezugsrechtsausschluss wird vorgeschlagen, dass jeder der in der Hauptversammlung anwesenden Aktionäre/​Aktionärsvertreter ausdrücklich seinen Verzicht auf die Erstattung eines schriftlichen Vorstandsberichts über die Gründe für den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG erklärt.

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

„1.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2025 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals ganz oder in Teilbeträgen, insgesamt jedoch um höchstens EUR 20.000,00 zu erhöhen („ Genehmigtes Kapital 2023/​I “). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

2.

Der Ausgabebetrag der neuen Aktien soll mindestens EUR 200,00/​Aktie betragen. lm Übrigen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren lnhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

3.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2023/​I zu ändern. Gleiches soll gelten, wenn und soweit das Genehmigte Kapital 2023/​II nicht bis zum Ablauf der Ermächtigung vollständig ausgenutzt wurde.

b)

Die Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

Es wird nach II GRUNDKAPITAL UND AKTIEN, § 2 Einteilung des Grundkapitals ein neuer § 3 in die Satzung mit folgendem Wortlaut eingefügt:

§ 3 Genehmigtes Kapital 2023/​I

1.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2025 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals ganz oder in Teilbeträgen, insgesamt jedoch um höchstens EUR 20.000,00 zu erhöhen („ Genehmigtes Kapital 2023/​I “). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

2.

Der Ausgabebetrag der neuen Aktien soll mindestens EUR 200,00/​Aktie betragen. lm Übrigen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren lnhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

3.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2023/​I zu ändern. Gleiches soll gelten, wenn und soweit das Genehmigte Kapital 2023/​I nicht bis zum Ablauf der Ermächtigung vollständig ausgenutzt wurde.

Im Übrigen bleibt die Satzung unverändert.

10.

Beschlussfassung über die Einrichtung eines beratenden (schuldrechtlichen) Beirates

Es soll ein Beirat (auf schuldrechtlicher Grundlage) als Beratungsgremium eingerichtet werden. Der Beirat soll keine Organstellung und insbesondere keine Überwachungs- und Kontrollfunktion haben und somit keine Entscheidungsbefugnisse in der Gesellschaft besitzen. Er soll dem Vorstand lediglich als Ratgeber in operativen oder strategischen Fragen zur Verfügung stehen. Die Kompetenzen des Aufsichtsrats werden hierdurch in keiner Weise beeinträchtigt oder eingeschränkt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

„1.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt,

(i)

einen beratenden (schuldrechtlichen) Beirat einzusetzen, und

(ii)

bei Bedarf entsprechende „Beraterverträge“ mit Beiräten abzuschließen, die über relevante Kenntnisse und Kompetenzen für die Weiterentwicklung der esportido AG verfügen.

2.

Die Vorschriften des AktG betreffend den Aufsichtsrat finden auf den (schuldrechtlichen) Beirat keine Anwendung.“

– ENDE DER TAGESORDNUNG –

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre (gemäß §§ 10 Abs. 1 S. 3, 67 AktG) sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach Abschnitt V § 1 Abs. 3 der Satzung berechtigt, wenn sie sich bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 20.03.2023 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft per E-Mail anmelden. Die Anmeldung hat die E-Mail-Adresse

wengenroth@esportido.com

zu erfolgen:

Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang.

Eine ordnungsgemäße Anmeldung vorausgesetzt, ist für das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich die Eintragung im Aktienregister (gemäß §§ 10 Abs. 1 S. 3, 67 AktG) entscheidend. Veränderungen des Anteilsbesitzes nach dem 20.03.2023 (24:00 Uhr) (nachfolgend „Nachweisstichtag“) haben auf das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine Auswirkungen.

Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen oder Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind in dieser Hauptversammlung nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre, die nicht rechtzeitig angemeldet sind, nicht stimmberechtigt sind, sondern nur als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen können.

STIMMRECHT /​ BEVOLLMÄCHTIGUNG

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, durch weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder durch eine sonstige Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen (§ 126b BGB). Die Erklärung gegenüber der Gesellschaft kann per Post oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:

esportido AG
Am Moosfeld 27
81829 München
wengenroth@esportido.com

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten.

Alle der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind ab heute in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Moosfeld 27, 81829 München, zur Einsicht ausgelegt und können dort während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Darüber hinaus wurden sie der Einladung als Anlagen beigefügt. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

 

München, im Februar 2023

esportido AG

Der Vorstand

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