F24 AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

F24 AG

München

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Armira Partners Verwaltungs GmbH, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 171511, hat uns mitgeteilt, dass ihr

nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1, § 16 Abs. 4 AktG gehört;

nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Kapital- und Stimmenmehrheit) an unserer Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 4 AktG gehört.

Die Armira Partners GmbH & Co. KG, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 92168, hat uns mitgeteilt, dass ihr

nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1, § 16 Abs. 4 AktG gehört;

nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Kapital- und Stimmenmehrheit) an unserer Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 4 AktG gehört.

Die Armira Beteiligungen Verwaltungs GmbH, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 211207, hat uns mitgeteilt, dass ihr

nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1, § 16 Abs. 4 AktG gehört;

nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Kapital- und Stimmenmehrheit) an unserer Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 4 AktG gehört.

Die Armira Holding GmbH, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213718, hat uns mitgeteilt, dass ihr

nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1, § 16 Abs. 4 AktG gehört;

nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Kapital- und Stimmenmehrheit) an unserer Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 4 AktG gehört.

 

München, im August 2020

F24 AG

Der Vorstand

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