Fallersleber Elektrizitäts-AG – Ordentliche Hauptversammlung

Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft

Wolfsburg

Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Donnerstag, den 25. August 2022 um 16:00 Uhr im CongressPark in Wolfsburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung hiermit eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Geschäftsberichts mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2021 in Höhe von
EUR 3.681.940,95
eine Dividende von 360,00 EUR je Aktie EUR 1.671.120,00
sowie eine Sonderdividende von 433,00 EUR je Aktie EUR 2.009.986,00
auszuschütten und den Restbetrag von EUR 864,95
auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Zu Punkt 3 und 4

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung laufen die Wahlperioden der Aufsichtsratsmitglieder Heinrich Banse, Radenbeck, Eckhard Reinecke, Edesbüttel, und Hermann Lahmann, Wittingen, ab.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Banse und Lahmann wieder und Frau Kristina Schmittdiel, Liebenburg, neu in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung zusammen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2022 die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Braunschweig, zur Abschlussprüferin zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der in dem bei der Gesellschaft geführten Aktienregister eingetragen ist.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, muss sich der Aktionär spätestens am 6. Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 19. August 2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft schriftlich mit seiner Rückantwortkarte, in Textform (E-Mail: info@feag-fallersleben.de) oder über die Homepage unserer Gesellschaft (www.feag-fallersleben.de) anmelden.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Gemäß § 17 Ziffer 4 unserer Satzung ist neben der gesetzlichen Vertretung die Vertretung eines Aktionärs durch seinen Ehegatten, Verwandten in gerader Linie oder einen anderen voll geschäftsfähigen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht möglich. Falls Vertretung gewünscht wird, ist die Vertretungsvollmacht spätestens zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Eine Vertretungsvollmacht erteilen Sie mit Versand Ihrer Stimmkarte oder kann über die Homepage unserer Gesellschaft (www.feag-fallersleben.de) abgerufen werden.

Wir bitten weiterhin um Beachtung der Empfehlungen zur COVID-19-Pandemie und den gesetzlichen Bestimmungen am Veranstaltungstag.

 

Wolfsburg, im Juli 2022

Der Vorstand

Lange                Schönbach                Voges

 

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