Feedback AG – Hauptversammlung 2016

Feedback AG

Hamburg

Wertpapierkennnummer A0DRW9 / ISIN DE 000A0DRW95

Einladung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Dienstag, den 23. August 2016, um 10:00 Uhr,
im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses und Lageberichtes, Vorlage des gebilligten und geprüften Konzernjahresabschlusses und Konzernlageberichtes sowie des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2015

Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.feedback.de und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neuer Wall 54, 20354 Hamburg, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über den Wegfall der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Pflicht zur Erstellung des Lageberichtes gemäß Satzung und entsprechender Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes ausschließlich die gesetzlichen Regelungen gelten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 18 Ziffer 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„1. Der Vorstand hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und – falls gesetzlich vorgeschrieben – den Lagebericht innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen und mit dem Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen. Sieht das Gesetz eine Prüfung durch einen Abschlussprüfer vor, ist der Jahresabschluss, ggf. der Lagebericht und der Vorschlag für die Gewinnverwendung dem Abschlussprüfer vorzulegen und nach Maßgabe des § 171 AktG zu verfahren.“

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Herr Andreas Duden hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 12.01.2016 niedergelegt. Regulär würde die Amtszeit von Herrn Duden mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, enden. Der Vorstand hat daher beim Amtsgericht Hamburg gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen die Ergänzung des Aufsichtsrats beantragt. Das Amtsgericht Hamburg hat daraufhin Herrn Marco Tomenzoli gemäß § 104 Abs. 2 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Amtszeit des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds ist bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 befristet. Die Hauptversammlung soll daher für das ausscheidende Mitglied einen Nachfolger wählen, dessen Amtszeit sich gemäß § 10 Ziffer 2. Satz 3 der Satzung auf den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds beläuft.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Marco Tomenzoli, Kaufmann, Hamburg, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31.12.2018 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Herr Marco Tomenzoli hat keine weiteren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne.

Der Aufsichtsrat der Feedback AG setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Ziffer 1. der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die

Hartwig Goessler Treuhandgesellschaft mbH,
Hamburg,

unter der aufschiebenden Bedingung zu wählen, dass die zu Punkt 4 der Tagesordnung vorgeschlagene Satzungsänderung nicht bis spätestens zum 31. Dezember 2016 im Handelsregister eingetragen ist.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Bescheinigung, bezogen auf den Beginn des 02.08.2016, 0.00 Uhr, erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens am 16.08.2016, 24.00 Uhr, zugehen:

Feedback AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
Am Markt 14–16
28195 Bremen
Telefax: 0421/3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de

Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises Sorge zu tragen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Sofern nicht ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich oder fernschriftlich oder elektronisch per E-Mail zu erteilen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen zuerst eine Eintrittskarte über ihre Bank anfordern und dann dem Stimmrechtsvertreter schriftlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Dem Stimmrechtsvertreter müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind an diese Weisungen gebunden. Soweit eine ausdrückliche oder eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungspunkt der Stimme enthalten.

Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens 22.08.2016, 12:00 Uhr (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

Feedback AG – Hauptversammlung 2016
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Fax-Nr.: 040/63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter http://www.feedback.de, „Hauptversammlung“ zum Download bereit.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:

Feedback AG
– Gegenanträge –
Neuer Wall 54
20354 Hamburg
Telefax:0 40 / 37 47 82 – 99
E-Mail: info@feedback.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unverzüglich im Internet unter der Adresse www.feedback.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

 

Hamburg, im Juli 2016

Feedback AG

– Der Vorstand –

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