Firma Phönix Sonnen Wärme AG – Zweite Aufforderung zur Einreichung von Aktien nach § 226 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Phönix Sonnen Wärme AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Zweite Aufforderung zur Einreichung von Aktien nach § 226 AktG 20.02.2020

Firma Phönix Sonnen Wärme AG

Berlin

Zweite Aufforderung zur Einreichung von Aktien nach § 226 AktG

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12.12.2019 wurde das Grundkapital der Gesellschaft im Wege der Kapitalherabsetzung im vereinfachten Verfahren gemäß § 229 AktG zum Zwecke, sonstige Verluste der Gesellschaft in Höhe von 1.415.106 € zu decken, von 1.429.400 EUR um 1.415.106 EUR auf 14.294 EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von je 100 auf den Namen lautenden Aktien im Nennbetrag von je 1,00 EUR zu einer auf den Namen lautenden Nennbetragsaktie im Nennbetrag von je 1,00 EUR. Die Aktionäre der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Aktien zur Zusammenlegung einzureichen. Hierzu ist der Gesellschaft schriftlich in Briefform oder in Textform per E-Mail an

vdh@sonnenwaermeag.de

eine Anweisung zur Zusammenlegung zu erteilen. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft berechtigt ist, Aktien, die nicht innerhalb von mindestens drei Monaten seit der Bekanntmachung der ersten Aufforderung in dieser Weise eingereicht werden, für kraftlos zu erklären. Diese Frist endet am 17.04.2020, 24.00. Dies gilt auch für eingereichte Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien nötige Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind.

 

Der Vorstand

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