FOCONIS AG – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

FOCONIS AG
Vilshofen an der Donau
Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Wir geben bekannt, dass die Foconis Beteiligungs AG, Vilshofen an der Donau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter HRB 6563, eine 100%ige Tochtergesellschaft der FOCONIS AG, als übertragender Rechtsträger auf die FOCONIS AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter HRB 6572, als übernehmenden Rechtsträger verschmolzen werden soll. Dadurch überträgt die Foconis Beteiligungs AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die FOCONIS AG, § 2 Nr. 1 UmwG.

In den Geschäftsräumen der FOCONIS AG, in 94474 Vilshofen an der Donau, Furtgasse 2, können von den Aktionären während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:
a)

der Verschmelzungsvertrag
b)

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der FOCONIS AG für die letzten drei Geschäftsjahre
c)

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Foconis Beteiligungs AG für die letzten drei Geschäftsjahre

Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der FOCONIS AG eingereicht. Nach § 62 Abs. 1 UmwG ist ein Verschmelzungsbeschluss der FOCONIS AG nicht erforderlich.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der FOCONIS AG erreichen, können jedoch gemäß § 62 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die FOCONIS AG zu richten.

Vilshofen an der Donau, 16.07.2015

FOCONIS AG

Der Vorstand

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