Francotyp-Postalia Holding AG: Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts; Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020/

Francotyp-Postalia Holding AG

Berlin

– ISIN DE000FPH9000 –
– WKN FPH900 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts; Ermächtigung zur Begebung
von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts
sowie Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020/I

Die ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG hat am 10. November 2020 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 9. November 2025 eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden, jeweils nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Beschlusses der Hauptversammlung. Die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen oder noch zu erwerbenden Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 14. Oktober 2020 zu Tagesordnungspunkt 10 der ordentlichen Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

Unter Tagesordnungspunkt 12 hat die ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 10. November 2020 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Options- oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 50.000.000 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf den Erwerb von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 6.464.000 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 14. Oktober 2020 zu Tagesordnungspunkt 12 der ordentlichen Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat. Der Beschluss wird beim Handelsregister hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 10. November 2020 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu Euro 6.464.000 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020/I) und die Satzung entsprechend zu ändern. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

 

Berlin, im November 2020

Francotyp-Postalia Holding AG

Der Vorstand

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